Die Europäische Union plant, das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten zunächst vorläufig in Kraft zu setzen. Diese Entscheidung wurde von der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, am Freitag in Brüssel bekannt gegeben.
Vorläufige Anwendung des Abkommens
Das Handelsabkommen umfasst die südamerikanischen Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Die vorläufige Anwendung steht jedoch unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof. Das EU-Parlament hatte zuvor beschlossen, dass dieser Schritt notwendig sei, bevor die Abgeordneten endgültig über das Abkommen abstimmen können.
Unterstützung durch Mitgliedstaaten
Laut von der Leyen habe der Rat der EU-Mitgliedstaaten sie dazu ermutigt, das Abkommen vorläufig zu implementieren. Diese Unterstützung hat sie dazu bewogen, den Schritt nun zu vollziehen. Dennoch betonte sie die vorläufige Natur dieser Anwendung und stellte klar, dass der Prozess erst mit einem abschließenden Votum des EU-Parlaments endgültig abgeschlossen ist.
Rechtliche Überprüfung als Voraussetzung
Die Entscheidung des EU-Parlaments, eine rechtliche Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof anzustreben, zeigt die Vorsicht und den rechtlichen Anspruch auf Transparenz im Umgang mit internationalen Handelsabkommen. Diese Einschätzung spiegelt Bedenken wider, die sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Aspekte betreffen könnten.
Wirtschaftliche Auswirkungen solcher Abkommen sind oft umstritten und bedürfen sorgfältiger Betrachtung. Die vorläufige Anwendung ermöglicht es der EU jedoch, bereits erste Schritte in Richtung einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Mercosur-Staaten zu unternehmen.
