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Klimabetrug stoppen: Forderungen an Umweltministerin und Politiker

Die Initiative „Klimabetrug stoppen“ hat in einem offenen Brief an Umweltministerin Steffi Lemke und Bundestagsabgeordnete dringend gefordert, schnelle und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den Betrug mit Klimazertifikaten zu unterbinden. Diese Maßnahmen sind insbesondere für die und die Landwirtschaft von hoher Bedeutung.

Das Umweltbundesamt hat aktuell 45 Klimazertifikate als potenziell betrügerisch identifiziert. Diese Zertifikate betreffen sogenannte Upstream-Emissions-Projekte (UER), deren Glaubwürdigkeit nun stark in Frage steht. Im September erklärte Ministerin Lemke, dass Projekte mit gefälschten UER rückabgewickelt werden sollen und der daraus resultierende Klimaschaden kompensiert werden müsse, soweit dies rechtlich umsetzbar ist. Die Biokraftstoffindustrie, die von diesen Entwicklungen stark betroffen ist, bemängelt jedoch die Langsamkeit der bisherigen Reaktionen und fühlt sich zunehmend unter Druck gesetzt.

Die Unsicherheiten und der Betrug bei den UER-Projekten haben direkte Auswirkungen auf die , da der Preisverfall bei den Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) den Absatzmarkt für nachhaltige beeinträchtigt. Es besteht der Verdacht, dass statt zertifizierter nachhaltiger Biokraftstoffe unrechtmäßig Palmöl verwendet wird, was zu einem Rückgang des Absatzes von einheimischem und somit auch von Raps führt.

Die Initiative „Klimabetrug stoppen“ sieht in der aktuellen Situation eine dringende Notwendigkeit für politische Sofortmaßnahmen. Sie schlägt vor, einen Mechanismus einzuführen, der es ermöglicht, gefälschte UER-Nachweise sofort aus dem Markt zu nehmen und sie durch tatsächliche Klimaschutzmaßnahmen zu ersetzen. Weiterhin soll ein neues Zulassungssystem für UER-Projekte etabliert werden, um potenzielle Betrügereien zu verhindern. Die Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung müsse zudem angepasst werden, um die Glaubwürdigkeit und Effizienz der Regelungen zu stärken.

Zusätzlich fordert die Initiative eine Überarbeitung der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), um die Nachfrage nach THG-Quoten zu beleben und eine klare Regelung zur Übertragbarkeit dieser Quoten durch Dritte zu schaffen. Angesichts des Preisverfalls und der aktuellen politischen Vorschläge sind viele Quotenmengen aus den vergangenen Jahren inzwischen nahezu wertlos. Dieser Zustand erfordert dringend politische und rechtliche Anpassungen, um den Markt zu stabilisieren und die Integrität des Klimaschutzengagements zu wahren.

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