Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil festgestellt, dass Wölfe auf regionaler Ebene nicht zur Jagd freigegeben werden dürfen, wenn ihr Erhaltungszustand auf nationaler Ebene als ungünstig bewertet wird. Diese Entscheidung erfolgte am Montag in Luxemburg im Rahmen einer Klage der Umweltschutzorganisation ASCEL gegen die Regionalregierung von Kastilien und León, die eine Jagderlaubnis für Wölfe in dieser nordwestspanischen Region erteilt hatte.
Das regionale Obergericht hatte den EuGH um eine Klärung gebeten, ob die regionale Jagdverordnung im Widerspruch zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie steht, die den Schutzstatus von Tierarten innerhalb der EU regelt. Der EuGH bestätigte, dass der Wolf nicht gejagt werden darf, solange er national als in einem ungünstigen Erhaltungszustand gilt. Trotz einer stabilen Wolfspopulation in Kastilien und León, wo mehr als die Hälfte der spanischen Wolfsrudel lebt, muss die nationale Bewertung berücksichtigt werden.
Diese Entscheidung hat bedeutende Implikationen für den Umgang mit Wölfen in der EU und bindet auch andere nationale Gerichte, die sich mit ähnlichen Fällen befassen müssen. Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, plant, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention zu ändern, was aber von den Entscheidungen der EU-Umweltminister abhängt. Erst nach deren Beratungen könnte eine Anpassung des Schutzstatus in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erfolgen.