Der Schutzstatus des Wolfes wird innerhalb der Europäischen Union von der Kategorie „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt. Diesen Beschluss traf das Europäische Parlament am Donnerstag mit einer Mehrheit von 371 Stimmen. Zuvor hatte bereits die EU-Kommission diesen Vorschlag gemacht, und auch die Mitgliedstaaten hatten signalisiert, dem Vorschlag unverändert folgen zu wollen. Damit wurde nun auch die parlamentarische Zustimmung erteilt.
Die finale Bestätigung durch die EU-Mitgliedstaaten steht offiziell zwar noch aus, allerdings gilt diese Zustimmung aufgrund der bisherigen Abstimmungen als nahezu sicher. Durch die Entscheidung erhalten die EU-Staaten zukünftig mehr Spielraum bei Maßnahmen rund um die Wolfspopulation. Ob und in welchem Umfang die Länder diese neue Möglichkeit ausschöpfen, bleibt deren individuelle Entscheidung.
Grundlage der Neuregelung ist die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union, welche den Umgang mit geschützten Arten europaweit vorgibt. Jedes Mitgliedsland muss diese Vorgaben in nationales Recht übertragen. Dies bedeutet für Deutschland, dass hierzu Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz notwendig wären. Die neue Bundesregierung, gebildet aus CDU/CSU und SPD, beabsichtigt laut Koalitionsvertrag bereits, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen und das Bundesjagdgesetz entsprechend anzupassen.
Momentan gilt der Wolf nach deutschem Recht noch als eine streng geschützte Tierart gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz. Somit ist es derzeit verboten, Wölfe zu töten, einzufangen, zu verletzen oder deren Lebensräume zu beeinträchtigen. Mit der Entscheidung auf europäischer Ebene eröffnet sich nun für die Bundesregierung die Möglichkeit, diesen Schutzstatus entsprechend herabzustufen.
Auch die deutschen Bundesländer haben in der Praxis beim Wolfsmanagement eine bedeutende Rolle. Sie sind verantwortlich für den Schutz von Nutztieren sowie die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zum Artenschutz. Bundesländer wie beispielsweise Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen haben den Wolf bereits formell in ihr Jagdrecht aufgenommen. Trotzdem bleibt er dort bisher weiterhin ganzjährig geschützt.