Die Bundesregierung plant, den Umsatzsteuersatz für pauschalierende Landwirte in zwei Schritten deutlich zu senken. Laut dem Entwurf des Jahressteuergesetzes, der heute vom Kabinett beschlossen wurde, soll der Durchschnittssatz für diese Landwirte zunächst von 9 Prozent auf 8,4 Prozent und ab dem 1. Januar 2025 auf 7,8 Prozent gesenkt werden. Diese Maßnahmen sollen zu Mehreinnahmen von 80 Millionen Euro für 2025 und 95 Millionen Euro ab 2026 führen.
Ein Problem besteht jedoch darin, dass der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes und damit der niedrigeren Umsatzsteuerpauschale noch nicht feststeht. Das parlamentarische Verfahren muss erst beginnen und ist daher mit politischen Unsicherheiten verbunden. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) kritisiert die Pläne des Bundesfinanzministeriums scharf, da die Betriebe vor eine unplanbare Situation gestellt werden.
DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth betont, dass die sofortige Senkung des Durchschnittssatzes auf 8,4 Prozent nach Verkündung des Gesetzes eine fast unlösbare Aufgabe für die Betriebe darstellt. Der hohe bürokratische Aufwand und die Rechtsunsicherheit, die eine solche plötzliche Umstellung mit sich bringen würde, seien nicht leistbar. Die Unternehmen hätten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen, was zu einem enormen bürokratischen Aufwand führen würde.
Der DRV warnt daher davor, eine solche Steuersatzanpassung ohne ausreichende Vorlaufzeit einzuführen, da sie nur für einen kurzen Zeitraum bis zum 1. Januar 2025 gelten würde. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob die Bedenken der Landwirte berücksichtigt werden.