Landwirte in Deutschland haben bis zum 15. Mai die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Agraranträge für das Jahr 2026 neue Öko-Regelungen zu beantragen. Besonders relevant sind diese Regelungen für Dauergrünland, da sie eine finanzielle Unterstützung aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik bieten. Diese Regelungen sind freiwillig und einjährig, variieren jedoch in einigen Details zwischen den Bundesländern.
Steigende Prämien für Altgrasstreifen
Für die Öko-Regelung 1d, die sich mit Altgrasstreifen befasst, gibt es in diesem Jahr eine Erhöhung der Prämien. Auf einer Fläche von mindestens 1 % bis maximal 6 % des Dauergrünlands können solche Streifen angelegt werden. Die Prämie reicht von 1.000 €/ha für Flächen bis zu einem Hektar (eine Erhöhung von zuvor 900 €/ha) bis zu 300 €/ha für Flächen im Bereich von 3 % bis 6 %, wobei dieser Satz unverändert bleibt. Landwirte dürfen diese Streifen erst ab dem 1. September beweiden oder mähen und müssen dies mindestens jedes zweite Jahr tun.
Anhaltendes Interesse an extensiver Bewirtschaftung
Die Öko-Regelung 4 zur Extensivierung des Dauergrünlands bleibt mit 100 €/ha konstant und verpflichtet Landwirte dazu, ihr gesamtes Dauergrünland extensiv zu nutzen. Der Viehbesatz muss zwischen 0,3 und 1,4 Großvieheinheiten pro Hektar liegen, zudem sind Pflügen sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten. Diese Maßnahme erfreut sich großer Beliebtheit und wurde im letzten Jahr auf 1,47 Mio. ha beantragt, was einer Steigerung von 9 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Kennarten als beliebteste Maßnahme
Betriebe können bei der Öko-Regelung 5 weiterhin mit einer Förderung von 225 €/ha rechnen. Diese Maßnahme ist besonders beliebt und wurde im vergangenen Jahr auf 2,14 Mio. ha, also um 27 % mehr als im Vorjahr, angewandt. Landwirte müssen nun in vielen Bundesländern digital nachweisen, dass bestimmte Kennarten vorhanden sind, was eine gewisse technische Anpassung erfordert.
Natura-2000-Gebiete unter besonderem Schutz
Betriebe innerhalb von Natura-2000-Gebieten können eine Förderung von ca. 40 €/ha erhalten. Zu den Anforderungen gehört es, keine neuen Entwässerungsmaßnahmen durchzuführen oder bestehende Drainagen instandzuhalten. Diese Regelung wurde im vergangenen Jahr auf 1,45 Mio. ha, einer Zunahme um 12 % gegenüber dem Vorjahr, angewandt.
Zukünftige Öko-Regelungen noch ungewiss
Zwei potenzielle neue Öko-Regelungen stehen weiterhin zur Debatte: Eine für Milchviehbetriebe mit Weidegang und eine weitere für kleinstrukturierte Landwirtschaften sind politisch diskutiert worden. Ihre Einführung wurde jedoch mehrfach verschoben und ist momentan auf das Jahr 2027 verlegt worden. Die Zukunft dieser Maßnahmen bleibt unklar, da ab 2028 eine neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik beginnt und derzeit intensiv in Brüssel verhandelt wird.
