Im Jahr 2026 sehen sich Landwirte mit neuen Herausforderungen im Bereich Pflanzenschutz konfrontiert, da eine Reihe von ehemals zugelassenen Mitteln nicht mehr zur Verfügung steht. Diese Änderungen sind das Ergebnis auslaufender Zulassungen und der Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), bestimmte Genehmigungen nicht zu erneuern. Ebenso beeinflussen Entscheidungen auf EU-Ebene, welche Wirkstoffe weiterhin eingesetzt werden dürfen.
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln: Ein Ablauf mit Konsequenzen
Die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind grundsätzlich zeitlich begrenzt. Sie können sowohl durch den Ablauf eines festen Termins als auch durch Entscheidungen des BVL enden, die entweder die Verlängerung oder den Widerruf einer Genehmigung betreffen. Ein entscheidender Faktor ist zudem die EU-weite Genehmigung bestimmter Wirkstoffe, ohne die eine nationale Anwendung nicht möglich ist.
Verbotene Herbizide im Jahr 2026
Für das Jahr 2026 gibt es eine Liste von Herbiziden, die Landwirte nicht mehr verwenden dürfen. Dazu gehören insbesondere Kartoffelherbizide wie Arcade, Artist und Buzzin sowie weitere Präparate wie Citation, Mesh und Mistral, deren Einsatz aufgrund des Widerrufs des Wirkstoffs Metribuzin untersagt ist. Auch das Getreideherbizid Biathlon 40 darf wegen der Nichterneuerung der Genehmigung für Tritosulfuron nicht mehr genutzt werden. Weitere betroffene Raps- und Getreideherbizide schließen Circuit SynTec, Colzor SynTec und Tribeca SynTec ein.
Einschränkungen bei insektiziden Mitteln
Auch im Bereich der insektiziden Pflanzenschutzmittel treten 2026 Einschränkungen in Kraft. Mehrere bekannte Schneckenkornpräparate wie Arinex und Glanzit Schneckenkorn sind von diesen Verboten betroffen. Die Zulassungen dieser Produkte liefen planmäßig ab oder wurden widerrufen. Ebenso verlieren Insektizide wie Nexide und Cooper ihre bisherige Einsatzberechtigung in Getreide- und Rapskulturen.
Veränderungen bei Beizmitteln
Die Nichtverlängerung der EU-Genehmigung für den Wirkstoff Dimethormorph bedeutet ein Verbot für bestimmte Beizmittel im Pflanzenschutz. So sind beispielsweise die Beize DMM für Raps sowie das Fungizid Presidium in Kartoffeln ab 2026 nicht mehr zulässig.
Diese Veränderungen im Sortiment der Pflanzenschutzmittel stellen Landwirte vor neue Herausforderungen bei der Bekämpfung von Unkräutern, Schädlingen und Krankheiten. Gleichzeitig bieten sie jedoch auch Möglichkeiten zur Anpassung an nachhaltigere Praktiken und alternative Lösungen im Pflanzenschutz.
