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BVL plant Herbizid-Zulassungen vorzeitig zu widerrufen

Die deutschen Landwirte könnten bald mit erheblichen Einschränkungen im Bereich Pflanzenschutz konfrontiert werden. Das Bundesamt für und (BVL) plant, die Zulassungen von Herbiziden mit dem Wirkstoff Flufenacet vorzeitig zu entziehen. Flufenacet spielt eine zentrale Rolle im Kampf gegen das Problemunkraut Ackerfuchsschwanz, doch das BVL erwägt, die Zulassungen zurückzuziehen, noch bevor die EU-Kommission eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Aktuell werden die Zulassungsinhaber in einem Anhörungsverfahren zur geplanten Maßnahme befragt.

Der Industrieverband Agrar e.V. (IVA), der die Interessen der deutschen Pflanzenschutzmittelhersteller vertritt, kritisiert dieses Vorgehen und bezeichnet es als „nationalen Sonderweg“. In anderen EU-Staaten stehen die Flufenacet-haltigen Mittel den Landwirten weiterhin zur Verfügung. IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer warnt: „Die harmonisierte europäische Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Verordnung 1107/2009 gerät immer mehr zur Farce. Der Leitgedanke des Regelwerks, durch einheitliche Standards das gleiche Sicherheitsniveau, aber auch gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Landwirtschaft der EU zu gewährleisten, tritt hierzulande immer weiter in den Hintergrund. Die deutsche Agrarbranche ist die Leidtragende.“

Auf europäischer Ebene wird derzeit geprüft, ob die Genehmigung für Flufenacet verlängert wird. Der Wirkstoff durchläuft das Verfahren zur Erneuerung der Wirkstoff-Genehmigung, und die EU- müssen entscheiden, ob sie der Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit () folgen. Sollte die Mehrheit zustimmen, läuft die Genehmigung für Flufenacet im kommenden Jahr aus, und mit diesem Wirkstoff könnten in der gesamten EU nicht mehr zugelassen werden.

Der Industrieverband Agrar betont jedoch, dass kein dringender Grund bestehe, dem koordinierten europäischen Verfahren vorzugreifen und die Zulassungen bereits jetzt zu widerrufen. Ein vorzeitiges Verbot könnte die deutschen Landwirte stark belasten und den Wettbewerbsvorteil anderer EU-Länder verstärken, in denen Flufenacet weiter zugelassen bleibt.

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