In einer Geflügelhaltung in Zarnewanz wurde eine Infektion mit dem hochansteckenden Aviären Influenza-Virus des Subtyps H5N1, bekannt als Geflügelpest, nachgewiesen. Der betroffene Betrieb beherbergte etwa 13.000 Tiere, vorwiegend Enten, die für den Weihnachtsmarkt vorgesehen waren. Um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu vermeiden, hat der Landkreis Rostock umgehend tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Zur Eindämmung des Virus wurden eine Schutzzone von drei Kilometern Radius um die betroffene Anlage sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. Innerhalb dieser Zonen wurden durch eine Allgemeinverfügung, die auf der Webseite des Landkreises einsehbar ist, spezielle Regelungen zur Haltung und zum Vertrieb von Geflügelprodukten festgelegt. Die Schutzzone umfasst dabei auch Tessin mit den Ortsteilen Neu Gramsdorf und Wolfsberger Mühle sowie die Gemeinden Gnewitz und Zarnewanz. In der Überwachungszone liegen Ortschaften wie Cammin, Grammow, Nustrow, Selpin, Stubbendorf, Thelkow, Sanitz, Behren Lübchin und Walkendorf.
Von den Geflügelhaltern wird erwartet, dass sie Futter und Wasser ausschließlich in geschlossenen Stallungen anbieten, unabhängig von ihrem Standort innerhalb oder außerhalb der betroffenen Gebiete. Es ist zudem verpflichtend, jede Geflügelhaltung, ob privat oder gewerblich, beim Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse zu melden. Dies ermöglicht es den Behörden, im Falle einer Ausbreitung der Seuche schnell und gezielt zu reagieren.