Bis zum Ende des Jahres 2024 stehen Besitzer von Kaminöfen, die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, vor einer wichtigen Entscheidung. Diese Öfen müssen, sofern sie nicht den aktuellen Emissionsstandards entsprechen, entweder stillgelegt oder nachgerüstet werden. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) teilt mit, dass ab dem 1. Januar 2025 keine Nachrüstungen mehr gesetzlich möglich sind und eine Verlängerung der Übergangsfrist nicht in Aussicht steht.
Nach dem Immissionsschutzgesetz sind Besitzer älterer Kaminmodelle verpflichtet, diese bis Ende 2024 zu ersetzen oder mit einem Feinstaubfilter auszurüsten, falls sie die festgelegten Emissionsgrenzwerte überschreiten. Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sind hiervon betroffen. Die Optionen für die Eigentümer umfassen den Austausch des alten Ofens gegen ein neues Modell oder die Nachrüstung mit einem Partikelfilter, um die Weiterbenutzung zu ermöglichen.
Für Öfen, die vor dem 1. Januar 1995 installiert wurden, endete die Frist zur Nachrüstung oder zum Austausch bereits am 31. Dezember 2020. Bei fest eingemauerten und verkleideten Kaminkassetten gestaltet sich ein Austausch besonders schwierig und kostenintensiv, was von einem Fachmann durchgeführt werden muss.
Sollte keine Nachrüstung erfolgen, ist der Schornsteinfeger verpflichtet, den Betrieb des Ofens einzustellen. Eine weitere Nutzung ohne entsprechende Genehmigung gilt dann als illegale Feuerstätte. Zur Bestimmung der Feinstaubemissionen des Ofens gibt es verschiedene Methoden. Falls die erforderlichen Daten nicht in den Unterlagen des Herstellers zu finden sind, kann eine Abgasmessung durch den Bezirksschornsteinfeger erfolgen, die jedoch mit Kosten verbunden ist. Sollten die Emissionswerte nicht den Vorgaben entsprechen, ist der Einbau eines Partikelfilters erforderlich, was ebenfalls finanziell zu Buche schlägt. Die Kosten für die Nachrüstung eines Filters liegen etwa bei 600 Euro, abhängig von Ofenmodell und Filtertyp.
Es wird empfohlen, dass Eigentümer die Feinstaubwerte ihres Kamins in der HKI-Datenbank überprüfen oder eine Einstufungsmessung durch den Schornsteinfeger vornehmen lassen. Vor einer Entscheidung sollten Kaminbesitzer unbedingt das Gespräch mit ihrem Schornsteinfeger suchen, um die optimale Lösung für ihre Situation zu finden.