In der aktuellen Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass etwa die Hälfte der Zuschläge an Projekte auf Acker- und Grünlandflächen ging. Insgesamt wurden 123 Projekte mit einer Gesamtleistung von 1.037 Megawatt (MW) ausgewählt, wobei Standorte in allen Bundesländern berücksichtigt wurden.
Die Ausschreibung, die Anlagen auf Freiflächen außerhalb von Gebäuden und Lärmschutzwänden betraf, war zum Stichtag am 1. Juli 2024 stark überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.148 MW wurden insgesamt 495 Gebote mit einem Volumen von 4.206 MW eingereicht. Schließlich erhielten 268 Gebote mit einer Gesamtleistung von 2.152 MW einen Zuschlag.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärte, dass der intensive Wettbewerb zu niedrigen Zuschlagswerten geführt habe, was den Förderbedarf reduziert. Die Zuschlagspreise bewegten sich zwischen 4,50 und 5,24 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 5,05 Cent pro kWh und war damit leicht niedriger als in der vorherigen Runde, in der der Durchschnitt bei 5,11 Cent pro kWh lag.
Den größten Anteil an den Zuschlägen erhielten Projekte in Bayern mit insgesamt 700 MW. Schleswig-Holstein folgte mit 244 MW, während Brandenburg 231 MW verzeichnete.
Die Bundesnetzagentur merkte außerdem an, dass bei dieser Ausschreibungsrunde 63 Gebote ausgeschlossen wurden. Der Grund dafür war, dass die neuen Regelungen des Solarpakets I, die eine Erhöhung der maximalen Leistung auf 50 MW und einen separaten Höchstwert für spezielle Solaranlagen vorsehen, noch nicht angewendet wurden. Diese Vorschriften stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung.
Die Ergebnisse der aktuellen Runde zeigen die starke Nachfrage nach PV-Freiflächenanlagen und die Bereitschaft der Investoren, sich im Wettbewerb um attraktive Standorte zu engagieren. Die Bundesnetzagentur wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Förderung erneuerbarer Energien spielen und sicherstellen, dass die Zuteilung der Zuschläge transparent und fair erfolgt.