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Agrarreform 2028: Verzögerte Zahlungen für Landwirte befürchtet

Die bevorstehende Agrarreform, die ab 2028 in Kraft treten soll, steht vor Herausforderungen, die möglicherweise zu Verzögerungen bei der Umsetzung führen könnten. Bereits im Jahr 2023 erlebten Landwirte in Bundesländern wie Sachsen und Niedersachsen Verzögerungen bei den Direktzahlungen und Agrarumweltprämien. Diese Zahlungen wurden erst im Februar 2024 vollständig abgeschlossen.

Enger Zeitplan für die Agrarreform

Der Fahrplan für die Reform ist äußerst eng gefasst und umstritten. Sowohl der EU-Rat als auch das EU-Parlament haben bislang keine endgültige Verhandlungsposition zu den Vorschlägen des EU-Agrarkommissars Christophe Hansen festgelegt. Nach einem internen Zeitplan des Europaparlaments wird erwartet, dass der gemeinsame Standpunkt frühestens im Januar 2027 verabschiedet wird. Die EU-Agrarminister planen, sich intensiver mit Hansens Vorschlägen auseinanderzusetzen.

Zudem müssen die Staats- und Regierungschefs einen Mehrjährigen Finanzrahmen beschließen. Der mögliche Wegfall der Zweiten Säule sorgt dabei für Unruhe unter den Agrarpolitikern. Auch die von EU-Agrarkommissar Hansen auf dem Sonderagrarrat im Januar in Aussicht gestellten rund 400 Milliarden Euro zur Unterstützung der Landwirtschaft müssen noch bestätigt werden.

Herausforderungen bei der Umsetzung in Deutschland

Die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission könnten frühestens in einem Jahr beginnen. Die Mitgliedsstaaten müssen sich ebenfalls auf eine einheitliche Position einigen, was die Frist für erfolgreiche Verhandlungen auf etwa ein Jahr verkürzt. Diese enge Zeitspanne könnte dazu führen, dass nationale Behörden wie die Zahlstellen in den deutschen Bundesländern nicht ausreichend vorbereitet sind, was eine Verschiebung des Reformstarts um ein bis zwei Jahre wahrscheinlich macht.

Mögliche Verlängerung der aktuellen GAP

Sollte sich die Reform verzögern, wäre dies nicht ohne Präzedenzfall: Die letzte Agrarreform (GAP) wurde ebenfalls um zwei Jahre verschoben. Eine ähnliche Verlängerung könnte erforderlich sein, wenn die EU-Kommission entsprechende Vorschläge unterbreitet und die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik um ein bis zwei Jahre fortgeschrieben wird.

Ablauf des parlamentarischen Entscheidungsprozesses

Das Europaparlament plant erste Treffen zwischen dem Berichterstatter Norbert Lins und Vertretern anderer Fraktionen Ende Februar. Bis Mitte Juni soll ein erster Entwurf vorliegen und zur Übersetzung weitergeleitet werden. Im Juli folgen Empfehlungen von Ausschüssen für Umwelt- und Regionalpolitik zur GAP-Verordnung.

Es wird erwartet, dass mehrere Tausend Änderungsanträge im Landwirtschaftsausschuss eingereicht werden. Diese Beratungen sollen Anfang September nach der Sommerpause stattfinden, wobei eine Abstimmung im Ausschuss für Dezember vorgesehen ist. Das Plenum des Parlaments wird voraussichtlich im Januar 2027 über die finale Position entscheiden.

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