Mit dem bevorstehenden Beginn der Düngesaison am 1. Februar drängen vier Bundesländer auf eine schnelle Klärung rechtlicher Unsicherheiten im Düngerecht. Der Agrarminister der CSU, Alois Rainer, steht unter Druck, klare Vorgaben zu liefern, während das Umweltministerium ebenfalls auf rasche Lösungen pocht.
Zweifel an aktueller Düngeverordnung
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 24. Oktober 2025 festgestellt, dass die derzeitige rechtliche Grundlage der Düngeverordnung nicht verfassungskonform ist. Insbesondere die Ausweisung von Gebieten mit erhöhten Auflagen stützt sich auf eine Verwaltungsvorschrift ohne ausreichende Außenwirkung. Diese Praxis genügt weder dem Schutz des Eigentums noch der Berufsfreiheit gemäß Grundgesetz.
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und das Saarland fordern nun vom Bund schnelles Handeln. Die Umweltminister der Länder haben in ihrem letzten Treffen ebenfalls deutlich gemacht, dass Landwirte Rechtssicherheit benötigen und gleichzeitig der Gewässerschutz gewährleistet werden muss.
Flasbarth fordert Pragmatismus
Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, betonte die Notwendigkeit pragmatischer Übergangslösungen bis zur Weiterentwicklung des Düngerechts. Dabei sei es entscheidend, den Landwirten kurz vor Saisonbeginn klare Regeln zu bieten. Rein rechtlich teilen sich Umwelt- und Landwirtschaftsministerium die Zuständigkeit für die Düngeverordnung, wobei letzteres federführend ist.
Kritik aus Mecklenburg-Vorpommern
Der SPD-Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern sieht im Urteil einen Weckruf für den Bund. Er fordert sofortige rechtssichere Grundlagen im Düngerecht, da Landwirte nicht mit unsicheren Regelungen arbeiten sollten. Ohne schnelle Anpassungen könnten bestehende Verordnungen gerichtlich aufgehoben werden, was Auswirkungen auf Betriebe und den Gewässerschutz hätte.
Gefahr eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens
Die vier betroffenen Bundesländer warnen vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission, falls keine rechtzeitigen Anpassungen erfolgen. In einem gemeinsamen Schreiben fordern sie Minister Rainer auf, kurzfristig eine Übergangsverordnung nach § 15 Absatz 3 Düngegesetz zu erlassen.
Rainers Zögerlichkeit in der Kritik
Alois Rainer hatte auf der Grünen Woche erklärt, weitere Schritte erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung einleiten zu wollen. Diese scheint inzwischen verfügbar zu sein, aber konkrete Regelungsansätze wurden bislang nicht veröffentlicht. Dr. Till Backhaus kritisiert das Zögern Rainers als verantwortungslos und fragt sich, warum der Bund bisher untätig geblieben ist.
