Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich in einem Urteil bestätigt, dass verschärfte Düngeregeln rechtlich zulässig sind. Allerdings ist die bestehende Rechtsgrundlage für die Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete unzureichend und erfordert dringend eine gesetzliche Neuregelung.
Rechtsgrundlage für Gebietsausweisung unklar
Wie aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgeht, fehlt der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Gebietsausweisung für die Roten Gebiete die notwendige Außenwirkung, um als rechtsgültige Ermächtigungsgrundlage zu dienen. Die bisherige Düngeverordnung könnte zwar Abhilfe schaffen, jedoch fehlen in § 13 a klare Vorgaben zur Ausweisung der Roten und Gelben Gebiete. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss nun diese Lücke schließen.
Verhältnismäßigkeit der Düngebeschränkungen
Das Gericht stellte weiter fest, dass die in § 13 a beschriebenen Düngebeschränkungen die Grundrechte der Landwirte auf Eigentum und Berufsfreiheit nicht verletzen. Die erwarteten Ertragseinbußen zwischen drei und zehn Prozent durch eine Reduzierung der Stickstoffdüngung um 20 Prozent seien vertretbar, da der Gewässerschutz als oberstes Gemeinwohlziel gilt.
Politische Konsequenzen
Für Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer steht nun eine wichtige Aufgabe an. Bislang hatte er sich auf den Standpunkt gestellt, keine Entscheidungen treffen zu können, verfolgt jedoch langfristig eine umfassende Lösung. Die Landwirte und Landesregierungen erwarten gespannt, ob es zu einem grundlegenden Neuanfang in Berlin kommt oder lediglich kleinere Anpassungen vorgenommen werden.
