Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hat die AfD-Fraktion im Bundestag wegen einer Vielzahl von Nachfragen zur Regierungsarbeit kritisiert. Aus Sicht des Ministeriums handelt es sich bei den vorgelegten Fragen um unnötige Belastungen, da die geforderten Informationen bereits öffentlich zugänglich sind.
In einer Kleinen Anfrage wollte die AfD-Fraktion unter anderem wissen, welche Gesetzentwürfe das Ressort in der laufenden 20. Wahlperiode erarbeitet und dem Bundestag vorgelegt hat. Das Ministerium verwies darauf, dass sämtliche Entwürfe in den Bundestagsdrucksachen einsehbar sind und die erneute Aufbereitung durch die Behörde überflüssig sei.
Neben Gesetzesvorhaben erkundigten sich die Abgeordneten auch nach erlassenen Verordnungen sowie nach internen und öffentlichen Veranstaltungen des Hauses. Die Bundesregierung betonte, dass diese Informationen über die Internetseite des Bundestages abrufbar sind. Das parlamentarische Fragerecht diene nach ihrer Darstellung dazu, das Informationsgefälle zwischen Parlament und Regierung auszugleichen – nicht jedoch dazu, bereits veröffentlichte Inhalte erneut zusammenzustellen.
Auch zur Zahl der Beschäftigten im Landwirtschaftsministerium stellte die AfD eine Anfrage. Hier verwies die Regierung auf die Angaben im Bundeshaushaltsplan, der entsprechende Übersichten enthält. Weitere Fragen, etwa nach geförderten Nichtregierungsorganisationen im Bereich Ernährung und Landwirtschaft, wurden ebenfalls mit Verweis auf zugängliche Quellen beantwortet.
Nachdrücklich stellte das BMLEH klar, dass das parlamentarische Fragerecht nicht dazu bestimmt sei, die Regierung mit der Aufbereitung frei verfügbarer Daten zu beauftragen. Stattdessen seien die Abgeordneten gehalten, die vorhandenen Veröffentlichungen zu nutzen.
