Die deutsche Bundesregierung plant eine umfassende Modernisierung der Infrastruktur, die seit langem vernachlässigt wurde. Dabei sollen Bauprojekte wie Straßen, Brücken und Wohngebäude beschleunigt vorangetrieben werden. Ein neues Gesetzespaket, das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“, soll dabei helfen, bestehende bürokratische Hürden zu reduzieren und eine zügige Umsetzung zu gewährleisten. Ebenso ist ein „Naturflächenbedarfsgesetz“ in Planung, welches den Umgang mit Eingriffen in die Natur regeln soll.
Priorität für Bauprojekte
Mit dem geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollen insgesamt 17 verschiedene Gesetzesbereiche vereinfacht werden. Dazu zählen unter anderem der Naturschutz, der Wasserhaushalt sowie Regelungen zu Fernstraßen und Schienennetzen. Das Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu verkürzen, um den Bau neuer Autobahnen und Schienenwege sowie die Sanierung von Wasserstraßen schneller durchführen zu können. Für dringende Projekte im Bereich Verkehr und Energie entfällt sogar die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), was von der Deutschen Umwelthilfe als bedenklich angesehen wird.
Neue Regelungen bei Eingriffen in die Natur
Ein zentraler Punkt für die Landwirtschaft ist die geplante Änderung im Naturschutzrecht hinsichtlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Bisher mussten landwirtschaftliche Flächen oft als Ausgleich für Baumaßnahmen bereitgestellt werden. Künftig soll ein Ersatzgeld als gleichwertige Option eingeführt werden, welches in den Zuständigkeitsbereich des Bundesumweltministeriums fällt. Dieses Geld soll zweckgebunden verwendet werden, wobei das Landwirtschaftsministerium keine direkten Mittel erhält. Kritiker wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) äußern Zweifel an der Effizienz dieser Regelung, da bereits jetzt erhebliche Summen nicht effektiv genutzt würden.
Kompensationsmaßnahmen auf neuen Wegen
Das bald erwartete Naturflächenbedarfsgesetz könnte ebenfalls Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen haben. Geplant ist eine flexiblere Handhabung von Kompensationsmaßnahmen durch Mehrfachnutzungen oder produktionsintegrierte Lösungen. Allerdings könnte dies bedeuten, dass Ausgleichsmaßnahmen auch in weiter entfernten Regionen durchgeführt werden dürfen, was Vor- und Nachteile mit sich bringt.
Verwendung der Ersatzgelder
Bis Ende Februar soll das Kabinett über das Naturflächenbedarfsgesetz entscheiden, wobei der NABU fordert, dass ein klarer Mechanismus zur Verwaltung der Ersatzgelder festgelegt wird. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer wird aufgefordert sicherzustellen, dass diese Regelungen nicht zulasten der Landwirte gehen.
Öffentliches Interesse versus Flächennutzung
Es besteht die Gefahr, dass das Gesetzespaket zur beschleunigten Infrastrukturmodernisierung auf Kosten zusätzlicher Agrarflächen geht. Die Umwelthilfe fordert bereits eine Priorisierung des öffentlichen Interesses an natürlichen Lebensräumen im Rahmen des neuen Gesetzes. Dies könnte die landwirtschaftliche Nutzung weiter einschränken.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
An diesem Freitag wird sich der Bundesrat erstmals mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz befassen. Dabei werden 235 Empfehlungen aus verschiedenen Fachausschüssen berücksichtigt, bevor auch der Bundestag seine Beratungen aufnehmen wird. Der Abbau bürokratischer Hürden bleibt eine komplexe Aufgabe in Deutschland.
