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Bayerns Landwirte unterstützen bei der Bestimmung von Roten Gebieten

In Bayern steht weiterhin die Frage im Raum, wie sich Trinkwasser effektiv vor Nitratbelastung schützen lässt, ohne die Landwirte unangemessen zu benachteiligen. Ein zentraler Ansatzpunkt zur Lösung dieses Problems ist die präzise Festlegung der sogenannten Roten Gebiete, in denen nur eingeschränkt gedüngt werden darf. Die Genauigkeit dieser Bestimmung hängt stark von der Anzahl und Qualität der Messstellen ab.

Aktuell gibt es in Bayern zu wenige dieser Messstellen. Um die Situation zu verbessern, haben nun die Landwirte selbst die Möglichkeit, aktiv zu werden. Sie können ihre zuständigen Wasserwirtschaftsämter auf zusätzliche Messstellen hinweisen. Dieter Heberlein vom BBV Oberfranken, der auch die Interessengemeinschaft Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg betreut, erklärte, dass die notwendigen chemischen Analysen für die Anerkennung von Quellen oder Brunnen durch die Wasserwirtschaftsämter für Landwirte nun kostenlos sind.

Die Zeit drängt, denn nur Zusatzmessstellen, die bis zum Ende des Jahres anerkannt werden, können die nächste Festlegung der Roten Gebiete beeinflussen. Vorzugsweise werden Brunnen anerkannt, die seit Mitte der 1980er-Jahre errichtet wurden, sich in gutem Zustand befinden und klares, eisenfreies Wasser fördern.

In Oberfranken wurde bereits ein Pilotprojekt durchgeführt, das die kostenlose Überprüfung von zusätzlichen Messpunkten umfasst. Dieses Projekt wurde seit Oktober auf ganz Bayern ausgeweitet. Trotz der Ankündigungen der Staatsregierung, das Netz der Ausweisungsmessstellen bis zum Jahresende auf 1500 zu erweitern, hegt Heberlein Zweifel, dass dieses Ziel tatsächlich erreicht wird. Die Einrichtung solcher Messstellen ist kostenintensiv und aufwendig, da die Bohrungen von spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden müssen.

Die weitreichende Ausweisung von Roten Gebieten ohne ausreichende Messstellenbasis hat bereits zu erheblichem Unmut unter den Landwirten geführt. Derzeit sind beim Verwaltungsgerichtshof in München etwa 60 Klagen gegen die Düngerverordnung anhängig. In vier Fällen wurde bereits entschieden: In drei Fällen bestätigten die Richter die Ausweisungspraxis, in einem Fall wurde kritisiert, dass die hohe Trinkwasserbelastung nicht der Landwirtschaft zuzuschreiben sei, da die betreffende Messstelle nahe einer Mülldeponie liegt. Gegen alle vier Urteile wurde Berufung eingelegt. Nun warten die Landwirte auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

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