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Neues Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Mehr Last als Nutzen?

Das neu vorgeschlagene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz stößt auf breite Kritik. Viele sehen darin ein unnötiges Bürokratiemonster, das weder den Verbrauchern noch den Landwirten Vorteile bringt. Bereits etablierte Systeme wie die vier verschiedenen Haltungsstandards für Schweine, Rinder, Hühner, Puten und Pekingenten funktionieren reibungslos und tragen die Informationen bis in die Supermärkte.

Ein herausragendes Beispiel für effiziente Selbstregulierung bietet die Haltungsform 2 im Rahmen der Initiative Tierwohl. Sie ist den Verbrauchern gut bekannt, schlank aufgebaut und beinhaltet ein von der Industrie finanziertes, anerkanntes Kontrollsystem, das den Staat nicht belastet. Der einzige Kritikpunkt hier: Es fehlt eine spezielle Stufe für biologisch erzeugte Produkte.

Trotzdem scheint das Bundeslandwirtschaftsministerium bestrebt zu sein, das bewährte System durch ein neues zu ersetzen, welches jedoch durch Startschwierigkeiten auffällt: Ein wenig ansprechendes Logo, ein komplizierter Meldeprozess und das Fehlen eines ausgereiften Kontrollsystems sind nur einige der Probleme, die dieses Gesetz mit sich bringt. Darüber hinaus bedeutet es eine erhebliche organisatorische und logistische Belastung für die Schlachthöfe, die die Rückverfolgbarkeit sicherstellen müssen.

Cem Özdemir, der Bundeslandwirtschaftsminister, wird dafür kritisiert, dass er die bürokratische Last ohne Not erhöht hat. Dies birgt das Risiko, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche, individuelle Regelungen treffen, was zu einem Flickenteppich von Vorschriften führen könnte. Dies dient weder den Verbrauchern noch den Tierhaltern, die auf klare und einfache Regelungen angewiesen sind, um effizient wirtschaften zu können.

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