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BMEL entscheidet über Vorschläge zum Bürokratieabbau

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und die Länderagrarministerien setzen heute ihre Bemühungen um den Bürokratieabbau in der deutschen Landwirtschaft fort. In einer für den heutigen Mittwochnachmittag angesetzten Videokonferenz um 16:00 Uhr werden die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der beteiligten Ministerien die eingereichten 194 Vorschläge der Länder zum Abbau überflüssiger Regulierungen erörtern.

Die Vorschläge, die eine Erleichterung der administrativen Lasten für Landwirte zum Ziel haben, wurden vom BMEL sorgfältig geprüft und in fünf Kategorien eingeteilt. Besonders umstritten sind die 38 Vorschläge, welche das Ministerium nicht weiterverfolgen möchte. Diese beinhalten unter anderem Forderungen aus Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Zu den abgelehnten Vorschlägen zählen die Abschaffung der Stoffstrombilanz, verlängerte Aufzeichnungsfristen von Düngemaßnahmen, die Tierhaltungskennzeichnungspflicht sowie das Tierkennzeichnungsfrist. Interessanterweise wurden einige dieser Vorschläge mehrfach eingereicht, was auf ein starkes Interesse an diesen Themen in den Ländern hinweist.

Gleichzeitig gibt es auch positive Entwicklungen zu verzeichnen: Neun der Vorschläge befinden sich laut BMEL bereits in der Umsetzung (Kategorie 1). Ein konkretes Beispiel ist die Änderung der Förderbedingungen für Rinder, Schafe und Ziegen, die künftig auch dann förderfähig sein sollen, wenn sie nur eine Ohrmarke tragen. Diese Anpassung trägt der Realität Rechnung, dass Marken verloren gehen können, ohne dass dies die Identifizierbarkeit und Förderfähigkeit der Tiere beeinträchtigen sollte.

Des Weiteren befinden sich Vorschläge in der Prüfung, die im Rahmen des GAP-Reformprozesses betrachtet werden. Diese betreffen vor allem die GLÖZ-Standards und die Ökoregeln, die eine zentrale Rolle in der Agrarpolitik der Europäischen Union spielen.

Das Treffen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre dient der weiteren Abstimmung und soll dazu beitragen, das weitere Vorgehen in Bezug auf die Vorschläge zu klären. Ziel ist es, effektive Lösungen zu finden, die sowohl den landwirtschaftlichen Betrieben helfen, ihre Effizienz zu steigern, als auch den administrativen Aufwand auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren. Dabei steht das BMEL vor der Herausforderung, die Interessen der Bundesländer mit den übergeordneten Zielen der nationalen und europäischen Agrarpolitik in Einklang zu bringen.

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