Anzeige
 

Johnson & Johnson erleidet Rückschlag im Asbeststreit – Warnung für Bayer

Im juristischen Streit über angeblich asbesthaltiges Babypuder hat der US-Pharma- und Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson (J&J) eine erneute Niederlage hinnehmen müssen. Ein Insolvenzrichter in den USA hat am Montag einen Vorschlag des Konzerns zur Beilegung von über 60.000 Klagen durch eine Zahlung von zehn Milliarden Dollar abgelehnt.

Dieses Urteil könnte auch für die Bayer AG von Interesse sein, da J&J eine ähnliche Verteidigungsstrategie verwendet, die Bayer intern in Erwägung zieht. Derzeit sieht sich Bayer einer steigenden Anzahl von Klagen ausgesetzt, die Gesundheitsrisiken durch den Einsatz des Herbizids Glyphosat thematisieren.

Bill Anderson, der CEO von Bayer, plant, das Risiko durch die Glyphosat-Klagen bis Ende 2026 signifikant zu verringern und hält dabei mehrere Optionen offen. Eine davon ist das Insolvenzverfahren für die Bayer-Tochter Monsanto, welche nach Berichten derzeit weiterhin geprüft wird.

J&J hatte bereits einen ähnlichen Weg beschritten. Dem Konzern wird vorgeworfen, dass sein Babypuder und andere talkumhaltige Produkte Eierstockkrebs verursacht haben könnten. In der Vergangenheit führte dies in der ersten Instanz zu Urteilen, die den Klägern milliardenschwere Entschädigungen zusprachen – ein Szenario, das auch Bayer im Glyphosat-Fall bekannt ist.

J&J hat daraufhin sein Geschäft mit Verbraucherprodukten in eine neue Gesellschaft ausgegliedert, welche dann aufgeteilt wurde. In einem Teil blieb das operative Geschäft, während in den anderen Teil alle Klagen übertragen wurden, jedoch ohne jegliche Vermögenswerte.

Für diese belastete Firma wurde ein Insolvenzverfahren eingeleitet, was nach dem Recht des Staates Texas möglich war. Parallel dazu bot J&J den Klägern einen endgültigen außergerichtlichen Vergleich an, der nach der Insolvenz keine weiteren Ansprüche zuließe. Das Gericht in Houston wies jedoch das Insolvenzverfahren für die J&J-Tochter zurück.

Die kritische Reaktion der Klägeranwaltschaften auf dieses Vorgehen hat sich als rechtlich riskant erwiesen, da J&J damit bereits zum dritten Mal vor Gericht gescheitert ist. Das Insolvenzgericht urteilte, dass das Unternehmen nicht für ein Insolvenzverfahren geeignet sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Vorschlag zu problembehaftet sei, um im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gelöst zu werden.

J&J hat erklärt, nicht in Berufung gehen zu wollen und auch keine Absicht zu haben, die Klagen beizulegen. Stattdessen möchte der Konzern weiterhin vor Gericht gegen die aus seiner Sicht unbegründeten Talkum-Klagen kämpfen.

Das Unternehmen bestreitet den Vorwurf, dass seine Produkte Asbest enthalten oder krebserregend sind. J&J hatte den Verkauf von talkumbasiertem Babypuder in den USA im Jahr 2020 eingestellt und auf eine maisstärkebasierte Variante umgestellt.

Bayer erwägt weiterhin eine ähnliche Strategie wie J&J und prüft die Möglichkeit, die mit Glyphosat verbundenen Lasten auszulagern. Alle Klagen richten sich gegen Monsanto, die weiterhin als Teil des Bayer-Konzerns existiert, während das operative Geschäft durch andere Gesellschaften innerhalb von Bayer geführt wird. Eine Insolvenz würde also direkt Monsanto betreffen. Dieses Vorgehen zeigt jedoch, dass es für Bayer mit Risiken verbunden ist und möglicherweise nicht schnell zu einer endgültigen Lösung führt.

Aktuell konzentriert sich Bayer auf eine neue Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof der USA, die möglicherweise alle Glyphosat-Klagen entkräften könnte. Zusätzlich treibt Bayer Gesetzesinitiativen voran, die auf nationaler und bundesstaatlicher Ebene in den USA zu einer Verringerung der Erfolgsaussichten von Klagen führen sollen. Bayer hatte bereits in einigen Bundesstaaten damit Erfolg.

Weitere Wirtschaftsnachrichten

Biomilchkrise: 20%-Ziel bis 2030 in Gefahr – DBV fordert Kurswechsel

Der Rückgang der Biomilchbetriebe ist nicht nur ein deutsches, sondern ein europaweites Phänomen. Laut Angaben des Deutschen Bauernverbands (DBV) wird das Ziel,...

Neue Gülle-Verordnung 2025: Regeln und Ausnahmen für Kleinbetriebe

Seit dem 1. Februar 2025 sind Landwirte verpflichtet, Gülle und andere flüssige Wirtschaftsdünger auf Grünland gemäß neuer Richtlinien auszubringen. Diese müssen nun...

Kartellskandal: Landwirte fordern 250 Mio. € Schadenersatz von Händlern

Rund 10.000 Landwirte in Deutschland fordern Schadensersatz, nachdem bekannt wurde, dass Großhändler über Jahre hinweg Preise für Pflanzenschutzmittel abgesprochen haben. Das sogenannte...

BayWa-Sanierung gefährdet: Geplatzte Verkäufe und politische Risiken

BayWa steht vor Herausforderungen bei der Sanierung des Unternehmens. Die laufenden Bemühungen, das Unternehmen zu restrukturieren, erleben Rückschläge aufgrund geplatzter Verkäufe und...

Baywa erneuert Aufsichtsrat: Rücktritte und neues Kompetenzprofil

Die Baywa AG steht vor einer bedeutenden Umstrukturierung ihres Aufsichtsrats, nachdem anhaltende Kritik zu Rücktritten geführt hat. In den kommenden Monaten werden...