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Frist für Milchviehhalter: Meldung der Antibiotikadaten bis 14. Juli

stehen vor der Deadline am 14. Juli, bis zu der sie die Bestandsdaten ihrer Tiere sowie den Antibiotikaverbrauch für das erste Halbjahr 2024 melden müssen. Diese Daten umfassen alle Tierbewegungen vom 1. Januar bis zum 30. Juni. Tierärzte sind parallel dazu aufgefordert, die Verbräuche von Antibiotika zu dokumentieren. Auf Basis dieser Informationen werden die Therapiehäufigkeiten je Betrieb ermittelt, was entscheidend ist, um mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes einzuleiten.

Die Übertragung der Bestandsdaten erfolgt über die HI-Tierdatenbank (HIT). Hierzu wählen die Nutzer unter dem Menüpunkt „Eingabe Tierbestand/Bestandsveränderungen“ die Option „Vorschlag/Übernahme Tierbestand/-veränderungen aus VVVO-Meldungen für “. Nach Auswahl des Betriebstyps, beispielsweise „Milchkuhhaltung, keine zugegangenen Kälber“, und der Option „zeige das Bestandsregister Rinder (für TAM)“ können die Daten angezeigt, geändert und gespeichert werden.

Seit einer Gesetzesänderung Anfang 2023 müssen laut dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) alle Tierärzte den Antibiotikaeinsatz für verschiedene Nutztierarten in HIT erfassen. Diese Regelung erstreckt sich nun über Mäster hinaus auf andere Tierarten. Milcherzeuger, die durchschnittlich mehr als 25 oder mehr als 25 zugekaufte Kälber (jünger als 12 Monate) halten, sind verpflichtet, ihre Nutzung in der TAM-Datenbank zu melden.

Zudem sind Rinderhalter angehalten, sämtliche Zu- und Abgänge von Einzeltieren in HIT festzuhalten. Gemäß TAMG muss die Meldung der Bestandsdaten für das jeweilige Halbjahr spätestens am 14. Januar bzw. 14. Juli erfolgen. Für Betriebe, die im betreffenden Halbjahr keine Antibiotika verwendet haben, ist eine „Nullmeldung“ erforderlich. Diese umfassende Datenerfassung ist entscheidend, um die Verwendung von Antibiotika in der transparent zu machen und gegebenenfalls zu reduzieren.

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