Bis zum 1. August sollten Schweinemäster gemäß dem neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG), das Mitte 2023 vom Bundestag beschlossen wurde, ihre Haltungsform melden. Allerdings führen organisatorische Schwierigkeiten bei den zuständigen Behörden vieler Bundesländer zu Verunsicherung unter den Landwirten. Eine Woche vor Ablauf der Frist herrscht immer noch Unklarheit darüber, an welche Stelle die Meldung zu richten ist. Diese Situation lässt viele Schweinehalter zweifeln, ob sie eine Meldung vornehmen sollen oder nicht.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat auf diese Problematik reagiert und eine Fristverlängerung beschlossen. Die neue Meldefrist beginnt nun erst im vierten Quartal 2024. Bis zur Aktivierung des elektronischen Meldeportals besteht für die Schweinehalter in Bayern kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Das Ministerium hat zugesichert, die Landwirte rechtzeitig zu informieren, sobald das Portal verfügbar ist.
Das für die Meldungen zuständige Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Bayern arbeitet derzeit an der Entwicklung eines elektronischen Portals, das eine einfache und effiziente Übermittlung der Daten ermöglichen soll. Laut Angaben des Bayerischen Bauernverbands wird das Portal unter der Adresse www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de erreichbar sein, um den Landwirten die Abgabe ihrer Meldungen so unkompliziert wie möglich zu machen.