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Vogelgrippe in Mecklenburg-Vorpommern und Harz: Stallpflicht verhängt

Neue Fälle von Vogelgrippe wurden in Mecklenburg-Vorpommern und im Harz entdeckt, was dazu geführt hat, dass in beiden Regionen Schutzmaßnahmen wie Stallpflichten eingeführt wurden.

Mecklenburgische Seenplatte unter Schutzzonen

Im Landkreis Mecklenburger Seenplatte bestätigte eine Untersuchung in einem Geflügelbetrieb in Schwarz das Vorhandensein der Vogelgrippe. Als Reaktion darauf errichtete der Landkreis eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine zehn Kilometer umfassende Überwachungszone um den betroffenen Betrieb. In dieser Schutzzone befinden sich 40 Geflügelhalter mit über 220.000 Tieren, hauptsächlich in privaten Beständen, die nun alle in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen. Zusätzlich gelten verschärfte Hygienevorschriften.

Das bestehende Aufstallungsgebot für größere Geflügelhaltungen ab 5.000 Tieren bleibt weiterhin bestehen, um das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus zu minimieren. Der Landkreis arbeitet daran, die Ursachen des Ausbruchs zu ermitteln und weitere potenziell betroffene Betriebe zu identifizieren.

Harz bereitet sich auf Maßnahmeausweitung vor

Im Harz wurde in einem Putenmastbetrieb in Osterwieck nach ersten Tests ebenfalls die Vogelgrippe vermutet. Das Landesamt für Verbraucherschutz meldete den Fund mehrerer verendeter Tiere, jedoch steht die amtliche Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut noch aus. Vorsorglich werden sämtliche Tiere getötet, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Der Landkreis Harz hat als Schutzmaßnahme sofortige Stallpflichten angeordnet. Geflügelhalter müssen strenge Hygienemaßnahmen einhalten und dafür sorgen, dass Wildvögel keinen Zugang zu den Stallungen haben. Zudem wurde ein Verbot von Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen ausgesprochen.

Northeim: Keine Erweiterung der Maßnahmen trotz Fund

Im Landkreis Northeim wurde kürzlich bei einem toten Kormoran der Erreger der Vogelgrippe nachgewiesen. Trotz dieses Befundes wird die bestehende Aufstallpflicht nicht ausgeweitet. Die Behörden appellieren jedoch an alle Geflügelhalter, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel strikt zu vermeiden.

  • Schutzzonen und Überwachungsmaßnahmen sollen die Ausbreitung eindämmen
  • Strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Geflügelbetriebe sind unerlässlich
  • Kritisches Monitoring und schnelle Reaktion auf mögliche Infektionsherde notwendig

Die jüngsten Ausbrüche verdeutlichen die anhaltende Bedrohung durch die Vogelgrippe und unterstreichen die Notwendigkeit rigoroser Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich der Geflügelhaltung.

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