Anzeige
 

Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Was Landwirte wissen müssen

Seit dem 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) haben, Mautgebühren zahlen. Diese Regelung betrifft auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die jedoch bestimmte Ausnahmen genießen. Hier sind die wichtigsten Informationen, wer von der Maut befreit ist und welche Bedingungen gelten.

Die allgemeine Mautpflicht greift nur für Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung eingesetzt werden und deren tzGm über 3,5 Tonnen liegt. Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und einem Anhänger fällt die Maut nur dann an, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs diese Grenze überschreitet. Ein Sprinter mit einer tzGm von 3,5 Tonnen und einem Anhänger bleibt daher weiterhin mautfrei.

Die bestehenden Ausnahmeregelungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge nach § 1 Absatz 2 Nr. 6 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) bleiben bestehen. Dazu gehören unter anderem Transporte, die für eigene Zwecke oder für die Nachbarschaftshilfe im Umkreis von 75 Kilometern erfolgen. Diese Ausnahmen gelten auch für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h und für sowie .

Für Transporte, die ausschließlich land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse betreffen, bleibt die Mautbefreiung bestehen. Das umfasst auch die Beförderung von Erzeugnissen aus der Landwirtschaft, wie Kartoffeln, Gemüse, Obst, Eier und Holz, sowie deren Verwertung in landwirtschaftlichen Betrieben. Ein Merkblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) beschreibt diese Ausnahmen ausführlich und kann unter www.lwk-.de, Webcode 01040470 heruntergeladen werden.

Handwerkerausnahme und ihre Grenzen

Kraftfahrzeuge mit einer tzGm von weniger als 7,5 Tonnen, die für handwerkliche Tätigkeiten oder die Beförderung von Materialien, Ausrüstungen und Maschinen genutzt werden, sind von der Maut befreit, sofern diese nicht gewerblich erfolgt. Eine abschließende Liste der handwerklichen Berufe hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auf seiner Website veröffentlicht. Leider sind viele Tätigkeiten, die auch für die Landwirtschaft und andere „ Berufe“ relevant sind, nicht aufgeführt. Die betroffenen Verbände, wie der Deutsche und der Bundesverband der Maschinenringe, haben bereits Anpassungen gefordert.

Für die Mautbefreiung müssen Landwirte ihre Fahrzeuge bei Toll Collect registrieren und ein On-Board Unit (OBU)-Gerät installieren lassen, das die Maut automatisch abrechnet. Alternativ kann die Maut auch über eine App gebucht werden. Weitere Informationen hierzu finden sich auf www.toll-collect.de.

Besondere Regelungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Landwirte, die ihre Produkte selbst vermarkten, beispielsweise Kartoffeln, Gemüse oder Obst, sind von der Maut befreit. Wird jedoch ein Betrieb als Händler tätig, beispielsweise beim Verkauf an andere Gewerbebetriebe, fällt Maut an. Verkaufswagen, die nicht für den Güterverkehr bestimmt sind, können auf Antrag bei Toll Collect von der Maut befreit werden.

Für den Einsatz von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h, sowie für Transport von lof-Bedarfsgütern und -Erzeugnissen, bleibt die Mautfreiheit bestehen. Dies gilt auch für Lohnunternehmer und Biogasanlagen. Bei der Nutzung von schnelleren Fahrzeugen oder Lkw über 3,5 Tonnen tzGm müssen Mautgebühren gezahlt werden, es sei denn, das Fahrzeug wird für handwerkliche Tätigkeiten genutzt und ist entsprechend gemeldet.

Hinweise und Nachweise

Für Nachweise bei Mautprüfungen sollten Lieferscheine dabei sein, die belegen, dass die Fahrt für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb oder im Rahmen der Ausnahmen erfolgt. Bei einer Kontrolle sollte das Merkblatt zur Güterbeförderung stets griffbereit sein. Bei Unklarheiten oder Anhörungsbögen können Sie sich auf die Ausnahmen berufen und die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Weitere Landtechnik-Nachrichten

GEA stellt neue Melkroboter-Serie DairyRobot R9600 vor

Der bekannte Melktechnik-Hersteller GEA präsentierte kürzlich eine innovative Baureihe automatischer Melksysteme. Diese Geräte, die den Namen DairyRobot R9600 tragen, sind speziell für...

Neue Direktsaattechnik: KRM und Sola starten in England durch

Der britische Landtechnik-Händler KRM und sein spanischer Partner Sola, ein Hersteller von Sämaschinen, bringen jetzt erstmals eine Scheiben-Direktsaatmaschine auf den englischen Markt....

DeLaval stellt VMS V300 2025 vor: Größer, schneller, smarter

Mit dem neuen Modell VMS V300 2025 erweitert DeLaval seine Voluntary-Milking-System-Reihe um eine Lösung, die speziell in enger Abstimmung mit Praxisbetrieben entwickelt...

Kuhn automatisiert das Pressen mit neuer Technologie

Kuhn bringt mit der Einführung moderner Automatisierungsfunktionen seine Pressentechnik einen entscheidenden Schritt voran. Ziel ist es, die Rentabilität der Betriebe zu erhöhen...

Massey Ferguson rüstet Teleskoplader mit neuem Dyna-CT-Getriebe aus

Massey Ferguson hat drei Modelle seiner MF TH Teleskoplader-Baureihe mit dem innovativen Dyna-CT-Getriebe ausgestattet. Damit erhalten Landwirte und Lohnunternehmer künftig mehr Flexibilität...