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Volksantrag gegen Flächenverbrauch: Anhörung im Landtag

Das Bündnis „Ländle leben lassen“ hat 53.000 Stimmen für einen Volksantrag gesammelt, der den Flächenverbrauch in Baden-Württemberg reduzieren soll. Ende vergangener Woche fand eine Anhörung im Landtag statt, bei der fünf Landtagsausschüsse die Argumente der Initiatoren und Experten anhörten.

Hintergrund des Volksantrags

Im Frühjahr reichte ein Bündnis aus 26 Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen den Volksantrag ein. Das zentrale Anliegen des Antrags ist die Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 2,5 Hektar pro Tag und langfristig auf Netto-Null. Dies soll durch verbindliche Obergrenzen für neue Bebauungspläne erreicht werden. Obwohl dieses Ziel im Koalitionsvertrag bereits beschlossen wurde, ist es noch nicht umgesetzt.

Argumente der Initiatoren

Gerhard Bronner, Sprecher des Bündnisses und Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes, betonte, dass neuer Wohn- und Gewerberaum auch durch effizienteren Umgang mit bestehenden Flächen geschaffen werden kann. Besonders im ländlichen Raum, wo 80 % des Flächenverbrauchs stattfindet, besteht Handlungsbedarf. Eine Strategie sei das Bauen in die Höhe statt in die Breite. Wichtig sei auch die Nutzung von Baulücken und Leerständen. Bronner hob hervor, dass engagierte Kommunen bereits zeigen, was möglich ist.

Marco Eberle, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes, betonte den Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Fruchtbare Böden sollten für die Nahrungsmittelproduktion erhalten bleiben und nicht weiter versiegelt werden. Eberle forderte verbindliche Vorgaben zum Bodenschutz, um die regionale Lebensmittelproduktion und die Zukunft der Landwirtschaftsbetriebe zu sichern. Der durchschnittliche tägliche Flächenverlust von 5 Hektar in den letzten zehn Jahren entspreche pro Woche der Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebs in Baden-Württemberg.

Forderungen des Bündnisses

Eine wesentliche Forderung des Bündnisses ist, das Flächensparziel im neuen Landesplanungsgesetz als „Ziel“ und nicht als „Grundsatz“ festzulegen. Ziele müssen umgesetzt werden, während Grundsätze in der Abwägung übergangen werden können. Weitere Forderungen umfassen die Einrichtung von „Gewerbeflächenpools“ und den besonderen Schutz fruchtbarer Böden. Der Ausbau der Photovoltaik solle bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen wie Parkplätzen und Flachdächern erfolgen.

Kritische Stimmen und Unterstützung

Bei der Anhörung äußerten auch Kommunalverbände und Experten ihre Meinungen. Viele sahen den Volksantrag kritisch, bekannten sich jedoch zum Vorrang der Innenentwicklung. Die Gemeinden benötigen mehr Ressourcen und rechtliche Instrumente, um erfolgreich Innenentwicklung betreiben zu können. Hier sei der Bund in der Pflicht, so das Bündnis „Ländle leben lassen“.

Eine Änderung des § 246e im Baugesetzbuch, die Trabantensiedlungen auch fernab besiedelter Bereiche ermöglichen würde, müsse aufgegeben werden, um den Flächenverbrauch nicht weiter zu verstärken.

Perspektiven der Innenentwicklung

Albrecht Reuß von der Architektenkammer wurde gefragt, wie viel mehr Nutzfläche durch Innenentwicklung geschaffen werden könne. Im ländlichen Raum sei ein Verdopplungsfaktor möglich, so Reuß. Allerdings gäbe es vielfältige Hemmnisse, die überwunden werden müssten.

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