Ein kürzlich gefälltes Urteil des Landgerichts Heilbronn hat entschieden, dass eine Werbekampagne von Lidl aus dem Jahr 2025 irreführend war. Der Discounter hatte damit geworben, 500 Produkte dauerhaft zu reduzierten Preisen anzubieten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte jedoch Zweifel an dieser Behauptung und klagte gegen das Unternehmen.
Unklare Preisreduktionen
Laut den Ergebnissen von Verbraucherschützern entsprach die Anzahl der tatsächlich reduzierten Produkte nicht der beworbenen Zahl. Zudem war unklar, auf welche Artikel sich die Preisnachlässe bezogen. Das Gericht stellte fest, dass Kunden den Eindruck gewinnen konnten, in jeder Filiale seien 500 Produkte günstiger zu haben. Tatsächlich verteilten sich die Rabatte jedoch auf alle 3.700 Filialen in Deutschland.
Besonders problematisch war die Zählweise von Produkten, wie etwa Joghurt, bei denen jede Geschmacksrichtung als separates Produkt gezählt wurde.
Kritik an der Transparenz
Die Verbraucherzentrale bemängelte zudem die fehlende Transparenz der Aktion. Es gab keine vollständige Liste der reduzierten Artikel, was es den Verbrauchern erschwerte, den tatsächlichen Umfang der Preissenkungen einzuschätzen. Auch habe Lidl es versäumt, außergewöhnliche und nachhaltige Preissenkungen ausreichend zu belegen.
Rechtliche Konsequenzen für Lidl
Das Gericht untersagte Lidl die Fortführung dieser Werbemaßnahme. Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen eine Strafzahlung von bis zu 250.000 €. Lidl hat allerdings die Möglichkeit, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.
