Belgische Gerichte verbieten Hafenblockaden
In Belgien ist es ab sofort verboten, die Hafenzufahrten zu blockieren. Verstöße gegen diese Regelung werden mit einer Strafe von 1.000 € pro Person und Stunde geahndet.
Gerichtsentscheidung gegen Blockaden in Antwerpen und Zeebrügge
Die Gerichte in Antwerpen und Brügge haben Mitte März in einem Eilverfahren entschieden, dass Blockaden der Hafenzufahrten in Antwerpen und Zeebrügge untersagt sind. Dies erfolgte als Reaktion auf Bauernproteste, die von den Hafenbetrieben gemeinsam mit North Sea Port und den Unternehmen in den Häfen angestrengt wurden.
Strafen bei Verstoß gegen das Blockadeverbot
Laut den einstweiligen Verfügungen wird jeder Verstoß gegen das Blockadeverbot mit einer Geldstrafe von 1.000 € pro Person und Stunde belegt. Annick De Ridder, die Präsidentin des Hafenbetriebs Antwerpen-Brügge, betonte, dass das Blockieren kritischer Infrastrukturen illegal sei und nichts mit dem Demonstrationsrecht oder dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu tun habe.
Appell an die Bauern
De Ridder appellierte an die Bauern, den Dialog zu suchen und nicht durch Blockaden das Herzstück der Wirtschaft zu beeinträchtigen. Sie wies darauf hin, dass die Blockaden zu erheblichen Schäden führen und sowohl direkt als auch indirekt viele Arbeitsplätze gefährden.
Effekt der Gerichtsentscheidung
Die Entscheidung der Gerichte zeigte schnell Wirkung, wie belgische Tageszeitungen berichteten. Viele Landwirte verzichteten auf die Teilnahme an geplanten Demonstrationen im Hafen von Antwerpen, nachdem das Blockadeverbot verhängt wurde. Der lokale Hafenverkehr wurde nur minimal gestört, was auf die Maßnahmen der Gerichte zurückzuführen ist.