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Jetzt Fördergelder sichern: Umbauprämien für Schweinehalter bis 2026

Schweinehalter in Deutschland haben noch bis zum 31. August 2026 die Möglichkeit, Fördermittel für den Umbau ihrer Ställe zu beantragen. Diese Förderung ist Teil des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung (BUT), das ursprünglich von Agrarminister Cem Özdemir initiiert wurde und nun unter der Leitung von Minister Rainer vorzeitig beendet werden soll. Der Grund für diesen Schritt war eine angeblich zu geringe Nachfrage.

Programmstruktur und Fördermöglichkeiten

Das BUT besteht aus zwei zentralen Komponenten: der investiven Förderung und der Unterstützung laufender Mehrkosten. Insbesondere die investive Förderung ist für Schweinehalter von Bedeutung, da viele ihre Deckzentren und Abferkelställe anpassen müssen. Auch Verbesserungen hin zu höheren Haltungsstandards können gefördert werden.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Ursprünglich war das Förderprogramm für den Zeitraum von 2024 bis 2030 geplant, mit einer Anschubfinanzierung von insgesamt 1 Milliarde Euro. Die Verteilung dieser Mittel war gestaffelt: 150 Millionen Euro für 2024, 200 Millionen Euro für 2025, 300 Millionen Euro für 2026 und 225 Millionen Euro für 2027. Zur Absicherung der Planungen wurden im Haushalt 2024 weitere Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 125 Millionen Euro bis zum Jahr 2033 eingeführt.

Bisher eingereichte Anträge

Laut der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wurden seit Beginn des Programms im Jahr 2024 insgesamt 346 Anträge gestellt, wovon bislang 248 vollständig bearbeitet wurden. Diese Anträge umfassen ein Fördervolumen von rund 252 Millionen Euro, wobei bereits gut 154 Millionen Euro bewilligt wurden. Ausgezahlt sind bisher jedoch nur etwa 53,4 Millionen Euro. Die verbleibenden Projekte befinden sich noch in der Bearbeitung oder Auszahlung.

Verfügbare Mittel und Herausforderungen

Trotz des großen finanziellen Engagements wurde bislang nur ein kleiner Teil der bereitgestellten Mittel abgerufen. Nicht genutzte Gelder verfallen am Jahresende und fließen in den Bundeshaushalt zurück. Der BLE zufolge stehen aktuell noch 215,5 Millionen Euro zur Verfügung, ergänzt durch Verpflichtungsermächtigungen von 10 Millionen Euro für das Jahr 2027 und 7 Millionen Euro für das Jahr 2028.

Antragsverfahren und Kritikpunkte

Kritik wird insbesondere am komplexen Antragsverfahren geübt, das als Hürde angesehen wird. Landwirte sind verpflichtet, einen bereits genehmigten Bauantrag vorzulegen, bevor sie einen Förderantrag stellen können – ein Faktor, der im ersten Förderjahr viele potenzielle Antragsteller abgeschreckt hat.

Schnelligkeit vs. Vollständigkeit bei Anträgen

Anträge werden nach dem Windhundprinzip bearbeitet: Schnelligkeit kann also entscheidend sein. Unvollständige Anträge verschieben sich nach hinten in der Bearbeitungsliste, werden jedoch nicht erneut ganz unten eingeordnet. Dies bedeutet, dass Landwirte möglicherweise dazu neigen könnten, unvollständige Anträge einzureichen in der Hoffnung, fehlende Unterlagen später nachzureichen.

Angesichts dieser Herausforderungen bleibt abzuwarten, wie effektiv die verbleibenden Mittel genutzt werden können und ob Anpassungen im Verfahren vorgenommen werden, um die Teilnahmebereitschaft zu erhöhen.