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Rinderexport nach Marokko war rechtens: Gerichtsurteil

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass der Verkauf und Transport von nach , der im Dezember 2023 stattfand, rechtlich zulässig war. Damit wurde ein früheres Urteil aus dem letzten Jahr bestätigt, das bereits die Rechtmäßigkeit dieses Transports unterstrichen hatte.

Der Fall kam ins Rollen, als der Landkreis Emsland aus tierschutzrechtlichen Bedenken heraus gegen die Genehmigung des Transports von rund 105 Rindern Einspruch erhob. Der Landkreis folgte dabei einer Direktive des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, das Ende letzten Jahres alle Rindertransporte in Nicht-EU-Staaten untersagt hatte, wenn die Einhaltung deutscher Tierschutzstandards nicht gewährleistet ist. Das Ministerium in , geführt von der grünen Ministerin Miriam Staudte, die sich für ein solches Verbot stark macht, prüft nun die Möglichkeit der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts.

Die Argumentation des Gerichts stützte sich darauf, dass der Landkreis Emsland nicht ausreichend belegen konnte, dass den Tieren in Marokko eine konkrete Gefahr drohte. Das Gericht betonte, dass für ein Verbot von Tiertransporten klare Beweise für Verstöße gegen das EU-Tierschutzrecht erforderlich sind. Die Tiere waren für die in Marokko bestimmt, und es lag kein hinreichender Nachweis vor, dass ihre Behandlung gegen geltende Gesetze verstoßen würde.

Des Weiteren stellte das Gericht klar, dass nicht der Landkreis Emsland oder das Landesministerium, sondern das Bundesagrarministerium die zuständige Behörde für derartige Genehmigungen ist. Diese Klarstellung hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Zuständigkeiten und das Vorgehen bei zukünftigen Tiertransporten.