Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine wichtige Änderung in der Haltung von Milchkühen sowie weitere Verschärfungen im Tierschutzgesetz vorsieht. Kernpunkt des Entwurfs ist die zukünftige Regelung der Anbindehaltung von Milchkühen. Diese soll nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren grundsätzlich verboten werden, mit einer Ausnahme für Kleinbetriebe mit weniger als 50 Kühen. Diese Betriebe dürfen die Anbindehaltung in Kombination mit Weidegang unbefristet weiterführen.
Die geplante Novellierung ist Teil des Koalitionsvertrags der Ampel-Koalition, der eine Überarbeitung des Tierschutzgesetzes festlegt. Die Neuregelung sieht vor, dass bei Kleinbetrieben die Anbindehaltung nur in Verbindung mit Weidegang zulässig sein wird. Die Tiere müssen dabei außerhalb der Weidesaison mindestens zweimal pro Woche Auslauf erhalten. Besonders hervorzuheben ist, dass die Genehmigung für diese Form der Haltung an den Betrieb gebunden wird und nicht an den Betriebsinhaber. Dies soll Hofübergaben vereinfachen und die Fortführung traditioneller Betriebsformen ermöglichen.
Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes. Unter anderem ist die Einführung von Videokameras in Schlachthöfen zur besseren Überwachung geplant. Auch ein erhöhtes Strafmaß bei schweren Verstößen gegen den Tierschutz ist vorgesehen. Verschärfungen gibt es ebenfalls bei den Regelungen zu nicht-kurativen Eingriffen an Tieren. So soll das Schwänzekürzen bei Ferkeln verboten und eine Kennzeichnungspflicht für verendete Tiere wie Ferkel, Schweine, Schafe und Ziegen eingeführt werden.
Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung und soll bis Mitte Mai vom Kabinett verabschiedet werden. Bei Zustimmung der beteiligten Ministerien ist geplant, das parlamentarische Verfahren noch vor der Sommerpause einzuleiten.