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Deutschland warnt vor Glöz-Lockerungen im EU-Agrarrat – Druck von EU-Kommission

Beim Treffen des EU-Agrarrats in Luxemburg hat sich Deutschland kritisch zu geplanten Lockerungen bei Umweltauflagen in der Gemeinsamen Agrarpolitik geäußert. Während die EU-Kommission auf eine zügige Umsetzung ihres Entlastungspakets drängt, signalisierten mehrere Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, Vorbehalte gegenüber einzelnen Vorschlägen.

Die Bundesregierung wurde bei den Verhandlungen durch Agrarstaatssekretär Markus Schick vertreten. Er machte deutlich, dass Deutschland weitere Vereinfachungen im Rahmen der GAP unterstützt, gleichzeitig aber ein Absenken bestehender Umweltstandards vermeiden möchte. Besonders die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich des Grünschutzes – konkret Glöz 1 – stoßen auf Bedenken.

Laut Kommissionsvorschlag sollen die Mitgliedstaaten künftig einen Rückgang der Grünlandflächen von bis zu zehn Prozent zulassen dürfen. Bisher lag die Grenze bei fünf Prozent. Zudem soll Grünland erst nach sieben statt bisher fünf Jahren ohne Umbruch den Status „Dauergrünland“ erhalten. Danach wäre ein Umbruch nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Die Bundesregierung lehnt diese Verlängerung ab, da sie negative Auswirkungen auf den Erhalt der Grünlandflächen erwartet.

Staatssekretär Schick betonte die Bedeutung des Grünlands für den Klimaschutz und verwies auf die Risiken, die mit einer Lockerung der Vorgaben verbunden wären. Deutschland sieht dennoch Anpassungsbedarf bei der Kleinerzeugerregelung, die gesondert betrachtet werden soll.

Eine aktuelle Untersuchung des Umweltbundesamts in Kooperation mit dem Thünen-Institut zeigt, dass mögliche Lockerungen bei Glöz 1 in den meisten Bundesländern kaum Auswirkungen hätten. In Regionen wie Bayern gelten ohnehin bereits hohe Standards im Landesrecht, sodass dort keine größeren Veränderungen zu erwarten wären.

Deutlich weitergehende Forderungen kamen von den baltischen Staaten. Lettland und Litauen sprachen sich dafür aus, sowohl Glöz 1 als auch Glöz 2 – den Schutz von Torf- und Feuchtgebieten – vollständig zu streichen. Auch Italien plädierte für eine schnelle und rückwirkende Umsetzung der Kommissionsvorschläge ab Januar 2025. Der italienische Landwirtschaftsminister argumentierte, dass dadurch eine zeitnahe Entlastung für die Landwirte möglich sei.

Mehrere Mitgliedstaaten wie Irland, Schweden, Portugal, die Slowakei und die Niederlande drängten auf eine rasche Verabschiedung der geplanten Regeln. Nur so könnten die Betriebe rechtzeitig von den angekündigten Vereinfachungen profitieren.

EU-Agrarkommissar Christophe Hansen forderte die Mitgliedstaaten auf, sich noch vor der Sommerpause auf eine gemeinsame Linie zu einigen. Eine Abstimmung mit dem Europäischen Parlament wird für den Herbst angestrebt, die endgültige Annahme soll spätestens Anfang Oktober erfolgen. Nur bei einem zügigen Verfahren könnten die Änderungen ab dem kommenden Jahr angewendet werden.

Darüber hinaus hält Hansen einen schnellen Abschluss für notwendig, um sich im Anschluss auf die Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen und die nächste GAP-Reform konzentrieren zu können. Die Mitgliedstaaten wurden deshalb aufgefordert, sich bei den Beratungen zum sogenannten Omnibus-Paket auf zentrale Punkte zu beschränken.

Der amtierende Ratspräsident Czeslaw Siekierski aus Polen unterstützte diesen Kurs grundsätzlich, sah jedoch ebenfalls Korrekturbedarf bei einzelnen Punkten. Am 1. Juli übernimmt Dänemark den Vorsitz im Agrarrat. Ob unter der neuen Ratspräsidentschaft eine schnelle Einigung erreicht wird, bleibt offen.

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