Am 8. April haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige Vereinbarung erzielt, die eine Fortsetzung der Liberalisierung des Handelsregimes mit der Ukraine vorsieht. Dieser Schritt beinhaltet zudem eine Reihe von Schutzmaßnahmen, die in das entsprechende Abkommen aufgenommen werden sollen.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Präsidentschaft des Rates haben sich darauf geeinigt, die Aussetzung von Importzöllen und Exportquoten für landwirtschaftliche Produkte aus der Ukraine bis zum 5. Juni 2025 zu verlängern. Dies soll der Ukraine helfen, die Folgen der russischen Militärinvasion zu bewältigen. Diese unilateralen Liberalisierungsmaßnahmen werden dazu beitragen, die ukrainische Wirtschaft zu stabilisieren und eine schrittweise Integration des Landes in den Binnenmarkt der EU zu fördern.
Falls während der Laufzeit des Abkommens auf dem EU-Markt oder auf den Märkten einzelner oder mehrerer EU-Länder erhebliche Störungen durch ukrainische Importe, beispielsweise von Weizen, entstehen, garantiert die Regelung, dass die Europäische Kommission „schnelle Maßnahmen ergreifen und jede für notwendig erachtete Maßnahme anwenden kann“.
Als Teil der verstärkten Schutzmaßnahmen für EU-Landwirte kann ein Notfallstopp für den Import besonders sensibler landwirtschaftlicher Produkte aus der Ukraine, wie Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Getreide, Mais und Honig, eingeführt werden. Die Verhandlungspartner haben sich zudem darauf geeinigt, den Basiszeitraum, der als Grundlage für die automatische Auslösung der genannten Beschränkungen dienen wird, zu verlängern. Dies bedeutet, dass, falls der Import dieser Produkte die durchschnittlichen Importvolumen, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 sowie während des gesamten Jahres 2022 und 2023 verzeichnet wurden, überschreitet, Zölle auf diese Produkte überprüft werden. Darüber hinaus hat sich die Europäische Kommission verpflichtet, die Überwachung des Imports von ukrainischem Getreide in die EU, insbesondere von Weizen, zu verstärken.
Das Europäische Parlament plant, die erreichten Vereinbarungen bis Ende April gesetzlich zu verankern. Die derzeitige Vereinbarung über die Liberalisierung des Handels zwischen der Ukraine und der EU läuft am 5. Juni 2024 aus.