Anzeige
 

Neue Fristen und Regelungen in der Agrarförderung ab 2025

Mit dem 15. November 2024 enden zum letzten Mal die bestehenden Fristen für die Mindestbodenbedeckung auf Ackerflächen sowie die Mindesttätigkeit auf Grünland und Brachflächen nach den aktuellen Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Landwirte müssen dann noch einmal nachweisen, dass mindestens 80 % ihrer Ackerflächen sowie alle Dauerkulturflächen, die für Wein- und Obstbau genutzt werden, entsprechend bedeckt sind.

Ab dem Jahr 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die eine Anpassung der bisherigen Praktiken erfordern. Die bisherige Fristregelung für die Mindestbodenbedeckung wird abgeschafft. Stattdessen ist der 15. November ab 2025 nur noch der Beginn für die Bodenbedeckung auf Ackerland mit vorbereiteten Dämmen für die nächste Anbausaison sowie für Dauerkulturen wie Wein- und Obstflächen.

Landwirte können zur Erfüllung der Mindestbodenbedeckung diverse Anbaumethoden nutzen, darunter mehrjährige Kulturen wie Kleegras und Luzerne, Winterkulturen, Zwischenfrüchte, Stoppelbrachen, Körnerleguminosen und Getreide, Mulchflächen sowie Vlies- oder Folienabdeckungen in spezialisierten Kulturen wie dem Kartoffel- und Gemüseanbau.

Die Regelungen zur Mindesttätigkeit auf Brachflächen, die Aktivitäten wie Mähen, Mulchen oder Häckseln beinhalten, enden ebenfalls am 15. November 2024. Ab 2025 wird die Mindesttätigkeit auf Brachflächen nur noch alle zwei Jahre erforderlich sein, eine Änderung, die im Rahmen von politischen Anpassungen der GAP nach umfassenden Bauernprotesten beschlossen wurde.

Die Agrarbehörden und Landwirtschaftskammern empfehlen den Antragstellern, ihre Durchführung der Mindesttätigkeiten sorgfältig zu dokumentieren, idealerweise durch Fotos. Diese Maßnahme soll dabei helfen, eventuelle Rückfragen leichter zu klären, besonders wenn Satellitendaten keine eindeutigen Informationen liefern.

Weitere Nachrichten aus der Politik

Brüssel will Junglandwirte massiv fördern

Die Datenlage gibt Anlass zur Sorge um die künftige Nahrungsmittelversorgung. In der Europäischen Union liegt das Durchschnittsalter der Betriebsleiter bei 57 Jahren,...

Tierhaltungs-Gipfel endet ohne konkrete Perspektiven

Bei einem Gespräch über die Zukunft der Tierhaltung, zu dem Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer am Dienstag, dem 14. Oktober, mehr als 30 Vertreter...

EU-Mercosur-Abkommen kommt frühestens 2026

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Ländern wird wohl nicht vor 2026 Wirklichkeit werden. Zu dieser Einschätzung gelangt man nach...

Brüssel verklagt Rumänien wegen Notfallzulassungen für Pestizide

Wegen zahlreicher Ausnahmegenehmigungen für die Wirkstoffe Imidacloprid und Thiamethoxam sieht sich Rumänien nun mit Vorwürfen der Europäischen Kommission konfrontiert. In den Jahren...

GAP-Reform: Gekoppelte Prämien spalten die Experten

Die Debatte über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU läuft auf Hochtouren. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine mögliche Neugestaltung...