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EuGH-Urteil zur Wolfbejagung setzt klare Schutzstandards

Das Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein niedriger Schutzstatus für alleine keine langfristige Jagd rechtfertigen kann. Ein adäquater Erhaltungszustand dieser Raubtiere muss auf nationaler Ebene gesichert sein, um solche Maßnahmen zu erlauben. Dies ergibt sich aus einem kürzlich gefällten Urteil vom 29. Juli.

In Deutschland und Bayern bleibt der weiterhin streng geschützt, und das aktuelle Urteil bewirkt hier keine unmittelbaren Veränderungen. Die Situation könnte sich jedoch ändern, sollte der Schutzstatus des Wolfes, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, zukünftig herabgestuft werden.

Dieses Urteil hat vor allem Bedeutung für Länder wie Bulgarien, Finnland, Griechenland, die baltischen Staaten sowie Polen und die Slowakei, in denen der Wolf nach der FFH-Richtlinie teilweise weniger streng geschützt ist.

In führte dieses Urteil zur Aufhebung eines regionalen Gesetzes, das die Jagd auf Wölfe erlaubte. Das spanische Gesetz verstieß gegen die europäischen Schutzrichtlinien, was nach einer Klage von Naturschützern und der darauffolgenden Anfrage eines spanischen Gerichts beim EuGH zu dieser Entscheidung führte.

Das besagte spanische Gesetz erlaubte die Jagd auf Wölfe in der Region Kastilien und León nördlich des Flusses Duero von 2019 bis 2022, wobei die lokale Regierung die Entnahme von insgesamt 339 Wölfen genehmigte. Im Gegensatz dazu sind südlich des Duero Wölfe streng geschützt.

Der Erhaltungszustand des Wolfes in Spanien, insbesondere in der mediterranen, atlantischen und alpinen Region, die auch Kastilien und León umfasst, wurde von 2013 bis 2018 als ungünstig eingestuft. Der EuGH stellte klar, dass es nicht ausreicht, eine geschützte Art lediglich durch Verwaltungsmaßnahmen zu regeln, um einen guten Erhaltungszustand zu gewährleisten.

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