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EuGH-Entscheidung zum Wolfschutz sorgt für Diskussionen

Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Einstufung des Wolfes als jagdbare Art in einer nordspanischen Region untersagt, solange der Wolf national als artenschutzrechtlich gefährdet gilt. Diese Entscheidung dürfte in jenen europäischen Gegenden für Unmut sorgen, wo Wölfe regelmäßig Nutztiere attackieren und deren Population dennoch als stabil bewertet wird.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) äußerte sich positiv über einen weiteren Aspekt des Gerichtsurteils. Die EU-Richter haben festgestellt, dass bei der Beurteilung des Erhaltungszustandes eines Tieres neben den alle sechs Jahre eingereichten staatlichen Berichten auch die neuesten Daten zur Wildbiologie herangezogen werden können. Diese richterliche Klarstellung kommt dem DJV gelegen, da die letzte Bewertung durch die Bundesregierung im Jahr 2019 auf Basis veralteter Daten als ungünstig eingestuft wurde. Diese Einschätzung wird allerdings von DJV und führenden Wildbiologen angezweifelt.

Aktuell liegen Daten des Bundesamts für Naturschutz vor, die von Ende April 2023 stammen: In Deutschland existieren 185 Wolfsrudel, 45 Paare und 22 Einzeltiere. Diese Zahlen werden jedoch erst im Juli 2025 offiziell gemeldet, was bedeutet, dass sie dann auf veralteten Informationen beruhen.

Trotz der möglicherweise als ungünstig eingestuften Erhaltungslage des Wolfes weist der DJV darauf hin, dass Ausnahmen vom strengen Schutz möglich sind, solange sie den Zustand des Wolfes nicht weiter verschlechtern. Vor dem Hintergrund der jüngsten Gerichtsentscheidungen und dem schnellen Anstieg der Wolfspopulation empfiehlt der DJV, dass die Bundesregierung sich aktiv für eine Anpassung des Schutzstatus im Rahmen der Berner Konvention einsetzt. Allerdings scheint die Bundesumweltministerin hierzu derzeit nicht bereit zu sein.

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