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EU-Umweltrat lehnt Lockerungen der EUDR ab – Trilogverhandlungen beginnen

Die EU-Staaten stehen größtenteils geschlossen gegen die vom vorgeschlagenen Lockerungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Einzig eine Verschiebung der Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2025 fand am heutigen Tag, dem 20. November, Zustimmung im EU-Umweltrat. Berichten zufolge traten Deutschland und Frankreich besonders stark für die Beibehaltung der strengen Regeln ein, was für die notwendige Mehrheit ausschlaggebend war.

Beginn der Trilogverhandlungen steht bevor

Anders als die Mehrheit, unterstützt die vom EU-Parlament verabschiedeten Anpassungen und fordert weitergehende Verhandlungen. Diese sind für den kommenden Trilog am 21. November angesetzt, wo über mögliche Änderungen an der Verordnung diskutiert wird.

Kritik aus dem EU-Parlament

Christine Schneider, EVP-Berichterstatterin, kritisiert das Verhalten der Bundesregierung scharf und betont die verpasste Chance, den globalen Waldschutz sowie die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, Forst- und Landwirte zu verbessern. Ihrer Ansicht nach sind die bürokratischen Hürden und Dokumentationspflichten der Verordnung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine übermäßige Belastung. Diese Betriebe seien oft mit unlösbaren Aufgaben konfrontiert, obwohl sie nicht zur globalen Entwaldung beitragen.

Parlamentsbeschlüsse zur Entwaldung

Das EU-Parlament hat neben der Verschiebungsentscheidung auch eine neue Risikokategorie, die sogenannten Null-Risikoländer, eingeführt. In diesen Ländern, wo die Waldflächen seit 1990 stabil sind oder wachsen, sollen für Waldbauern und andere Agrarproduzenten wie Sojaanbauer und Rinderhalter weniger strenge Dokumentationsanforderungen gelten. Auf Antrag der EVP kann zudem eine weitere Verschiebung der EUDR erfolgen, sollten die technischen Voraussetzungen wie die Funktionalität der Datenplattform oder die Klassifizierung der Staaten durch die sechs Monate vor Inkrafttreten nicht erfüllt sein.

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