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EU-Parlament lehnt Patente auf NGT-Pflanzen ab

Das hat sich mehrheitlich für eine Modernisierung des EU-Gentechnikrechts ausgesprochen, wobei die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren eingeschränkt werden soll. Grüne, Linke und ein Großteil der Sozialisten haben jedoch gegen den Vorschlag gestimmt. Endgültige Beschlüsse auf EU-Ebene werden erst nach der 2024 erwartet.

Die Neuregelung des Gentechnikrechts zielt darauf ab, Saatgut, Pflanzen und Erzeugnisse, die mit neuen Züchtungstechniken wie Crispr/Cas erzeugt wurden, zu kennzeichnen. Dieses Pflanzenmaterial soll rückverfolgbar sein und in einer Datenbank erfasst werden. Der Einsatz dieser Pflanzen und des Saatguts ist jedoch im Ökolandbau verboten.

Bioverbände fordern einen besonderen Schutz für den Ökolandbau und kritisieren, dass die Kennzeichnungspflicht für NGT-Produkte nicht ausreicht. Bisherige Risikoprüfungen für derart erzeugtes Saatgut und Pflanzen entfallen, da sie nach der Novelle in die Kategorie 1 eingestuft werden und mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen gleichgesetzt werden.

Das Europaparlament lehnt Patente auf NGT-Pflanzen ab, da dies auf internationaler Ebene geregelt werden müsste. Ein Verbändebündnis aus Agrarhandel, Züchtern und dem Raiffeisenverband appelliert an Deutschland, den NGT-Vorschlag der EU-Kommission ohne Zeitverzögerung zu unterstützen. Sie warnen davor, dass Europa seine Wettbewerbsfähigkeit verlieren könnte, wenn es sich nicht für diese Zukunftstechnologie einsetzt.

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