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EU-Kommission überarbeitet EU-Nitratrichtlinie: Höhere Nährstoffgrenzen

Die Europäische Kommission bereitet eine Novelle der EU-Nitratrichtlinie vor, die den Einsatz von aufbereiteten organischen Düngern erleichtern soll. Ziel ist es, Mineraldünger durch aufbereitete Wirtschaftsdünger zu ersetzen und damit die Kosten für Landwirte zu senken sowie die Abhängigkeit von internationalen Düngemittellieferungen zu verringern.

Geplante Änderungen der Richtlinie

Laut einem vorläufigen Änderungsentwurf der EU-Kommission soll der Umgang mit aufbereiteten organischen Düngern weniger restriktiv geregelt werden. Konkret geht es darum, dass Stickstoff, der aus separierter Gülle oder Gärresten gewonnen wird, unter bestimmten Voraussetzungen über die bisherige Grenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar hinaus zugelassen werden soll. Diese Maßnahme zielt darauf ab, mehr Stickstoff aus Mineraldünger zu ersetzen.

Konsultation und Beteiligung

Der Entwurf der überarbeiteten Richtlinie muss im nächsten Schritt von den Kommissaren angenommen werden. Die EU-Kommission hat dazu eine öffentliche Konsultation gestartet, die noch bis zum 17. Mai läuft. Landwirte und andere Interessierte können den Rechtsakt unter diesem Link kommentieren. Für die Teilnahme an der Konsultation ist eine Registrierung oder die Anmeldung über ein Social-Media-Konto erforderlich.

Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes

Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt die geplante Überarbeitung der Nitratrichtlinie als überfällig. Das Ziel, saubere Grund- und Oberflächengewässer zu schützen, müsse weiterhin im Fokus bleiben. Gleichzeitig fordert der BBV jedoch regional deutlich flexiblere und praktikablere Regelungen. Der Verband betont die Wichtigkeit des Grundsatzes „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“, der in vielen Gewässerschutzkooperationen erfolgreich angewendet wird.

Vorschläge zur Nutzung organischen Stickstoffs über die bisherige Grenze hinaus seien im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zu begrüßen. Die Wirksamkeit solcher Regelungen hänge jedoch stark von der Ausgestaltung der damit verbundenen Auflagen ab.


Die geplante Überarbeitung der EU-Nitratrichtlinie könnte eine bedeutende Erleichterung für Landwirte darstellen, indem sie den Einsatz von aufbereiteten organischen Düngern fördert. Dadurch könnten nicht nur die Kosten für Landwirte gesenkt, sondern auch die Abhängigkeit von internationalen Düngemittellieferungen reduziert werden. Die öffentliche Konsultation bietet die Möglichkeit, die Perspektiven und Bedenken der Betroffenen in den Entscheidungsprozess einzubringen und somit eine ausgewogene und effektive Richtlinie zu entwickeln.

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