Die Bundesregierung hat bisher keine Entscheidung getroffen, ob sie nach der Ablehnung der Novelle des Düngesetzes im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Dies teilte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums der Presseagentur Agra-Europe mit und erklärte, dass die Angelegenheit noch geprüft werde. Der Zeitpunkt für eine Entscheidung steht noch nicht fest.
Ebenfalls ungewiss ist, wann mit einem Verordnungsentwurf zum Wirkungsmonitoring oder möglichen Änderungen an der Stoffstrom- oder Nährstoffbilanzverordnung zu rechnen ist. Vor den bevorstehenden Landtagswahlen im September scheint ein Vermittlungsverfahren zunehmend unwahrscheinlich.
Trotz der aktuellen Unsicherheiten bleibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei seinem festen Vorsatz, die Stoffstrombilanz zu unterstützen. Die Inhalte der entsprechenden Verordnungen werden derzeit mit den Bundesländern diskutiert, um EU-konforme Maßnahmen weiter auszudifferenzieren.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, das pauschale Düngemittelrecht zu reformieren und verstärkt das Verursacherprinzip einzubinden. Nach der Ablehnung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngesetzes im Bundesrat sind die Möglichkeiten, die gewünschten Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe zu realisieren, jedoch beschränkt.
Parallel dazu wurde mit dem Düngesetz die Grundlage für die Verordnung zum Wirkungsmonitoring geschaffen, die ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen ist, das von der EU-Kommission eingestellte Nitrat-Vertragsverletzungsverfahren endgültig zu beenden. Die Sprecherin erinnerte daran, dass die EU-Kommission im Jahr 2023 das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt hat, nachdem Deutschland erste Sofortmaßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung ergriffen hatte.
Weiterhin betonte sie, dass die Überarbeitung der Düngeregeln und die Etablierung eines nachvollziehbaren, verursachergerechten Systems, das durch Monitoring der Nitrat-Einträge und Nährstoffbilanzierung unterstützt wird, notwendig sind. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist allerdings eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die das überarbeitete Düngesetz schaffen sollte. Die Planungen für die neuen Verordnungen sind noch in der Entwicklungsphase und unterliegen einem separaten Rechtsetzungsverfahren.