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Lieferverträge mit Menge und Milchpreis werden verpflichtend

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) treibt die Umsetzung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) voran und plant Änderungen, die für die Milchwirtschaft weitreichende Konsequenzen haben könnten. Ein Referentenentwurf zur Anpassung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung sieht vor, dass künftig zwischen Molkereien bzw. Erzeugerzusammenschlüssen und Milchbauern vor der Anlieferung der Milch verbindliche Verträge abgeschlossen werden müssen. Diese Verträge sollen in schriftlicher Form erfolgen und Details zu Preis und Liefermenge enthalten, die mindestens 80 % der erwarteten Liefermenge abdecken.

Die Milchindustrie, vertreten durch den Milch-Industrieverband (MIV), zeigt sich besorgt über die vorgeschlagenen Neuerungen. Der Hauptgeschäftsführer des MIV, Eckhard Heuser, kritisiert den Entwurf als parteiisch und befürchtet, dass die Verpflichtung zur Milchpreisbindung über Termingeschäfte hohe Kosten verursachen könnte. Während das BMEL die Kosten für die Umsetzung der neuen Regelungen auf etwa 7,5 Millionen Euro einmalig und knapp 3 Millionen Euro jährlich schätzt, warnt Heuser vor Kosten von bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr für die Absicherung der Termingeschäfte.

Der Entwurf sieht vor, dass alle Bestandteile der Verträge über Rohmilchlieferungen zwischen den Parteien frei verhandelbar sein sollen, einschließlich verschiedener Preismodelle und der Möglichkeit, Preisabsicherungsgeschäfte an Terminmärkten zu tätigen. Molkereien wären demnach verpflichtet, ihren Lieferanten bis zu vier Preis-Mengen-Angebote pro Jahr zu unterbreiten, um auf saisonale Schwankungen des Milchaufkommens reagieren zu können.

Die Diskrepanz zwischen den Einschätzungen des BMEL und des MIV wirft Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der finanziellen Auswirkungen auf die Milchwirtschaft auf. Während der Entwurf noch in der Abstimmung zwischen den Ressorts ist, bleibt unklar, wie er die Zustimmung des Bundesrates erhalten soll, insbesondere nachdem er bei einer Agrarministerkonferenz keine Mehrheit fand. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten tiefgreifende Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien haben, was die Forderung nach weiteren Verhandlungen und Anpassungen des Entwurfs unterstreicht.

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