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Neue Richtlinien für die Gülleausbringung in Bayern

In Bayern können Landwirte unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Rindergülle mit dem Breitverteiler ausbringen. Die Nutzung dieser Methode bleibt erlaubt, solange der Trockensubstanzgehalt (TS-Gehalt) der Gülle 4,6 Prozent nicht überschreitet. Diese und weitere spezielle Regelungen können über die neu eingeführte GülleAppBayern eingesehen werden. Ab dem 1. Februar 2025 tritt eine neue Vorgabe in Kraft, nach der flüssige Wirtschaftsdünger auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterflächen zwingend streifenförmig und bodennah ausgebracht werden müssen, eine Regel, die im Ackerbau schon seit 2020 besteht.

Die GülleAppBayern, eine Entwicklung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, bietet Landwirten eine digitale Plattform, um die neuen Vorschriften korrekt umzusetzen. Die webbasierte App ermöglicht den Zugriff von verschiedenen Geräten aus und bietet neben dem Abruf von Ausnahmeregelungen und zulässigen Ausbringzeiten auch eine Wettervorhersage zur Planung der Gülleausbringung.

Der TS-Gehalt der Gülle wurde von Wissenschaftlern als entscheidender Faktor für die Emissionsminderung erkannt. Deshalb wird in Bayern die Breitverteilertechnik bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 Prozent als emissionsarmes Verfahren anerkannt. Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbands, und die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber betonen die Vorteile dieser Technologie. Sie ermöglicht es den Bauern, den Breitverteiler ganzjährig auf Grünland und Ackerland zu verwenden, ohne zusätzliche bürokratische Hürden.

Die GülleAppBayern unterstützt zudem die Anwendung alternativer Methoden wie die Wasserverdünnung von Rindergülle. Die App berechnet automatisch, ob ein Betrieb von der Pflicht zur bodennahen Ausbringung befreit werden kann, und erleichtert somit die Einhaltung der neuen Bestimmungen. Diese Innovation ist Teil eines größeren Zukunftsvertrags zur Landwirtschaft, den die Bayerische Staatsregierung mit dem Bayerischen Bauernverband geschlossen hat.

Ministerin Kaniber hebt hervor, dass mit der Einführung der GülleAppBayern Klarheit und Rechtssicherheit für die Bauern geschaffen wurden, was die Ausbringung von Rindergülle ab nächstem Februar angeht. Die App stellt somit ein wesentliches Instrument für die effiziente und umweltfreundliche Landbewirtschaftung in Bayern dar.

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