In Deutschland wurden die Kontrollen und Sanktionen für Düngemaßnahmen in sogenannten Roten Gebieten überwiegend ausgesetzt. Diese Entscheidung betrifft nahezu alle Bundesländer und sorgt unter Landwirten für Erleichterung, da sie sich nicht an die bisher geforderte 20-prozentige Reduzierung der Stickstoffdüngung halten müssen. Dennoch bleibt unklar, wie lange diese Aussetzung bestehen wird.
Rechtliche Unsicherheiten für Landwirte
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass derzeitige Verstöße möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt doch geahndet werden könnten. Jurist Dr. Robert Krüger erklärt, dass Landwirte, mit Ausnahme von Bayern, rechtlich weiterhin an die Vorgaben der Landesdüngeverordnungen gebunden sind. Demnach ist es vergleichbar mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Straßenverkehr, die auch ohne Kontrollen weiterhin gilt.
Denny Turmlirsch vom Bauernverband Brandenburg ergänzt, dass Behörden bei Anzeigen aus der Bevölkerung verpflichtet sind, diesen nachzugehen. Ein ministerieller Erlass könnte in solchen Fällen möglicherweise nicht ausreichen, um von einer Verfolgung abzusehen.
Umweltverbände bleiben wachsam
Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe beobachten die Situation genau und könnten Druck auf Behörden ausüben, Maßnahmen gegen Verstöße einzuleiten. Daher ist Landwirten geraten, weiterhin vorsichtig zu agieren und bestehende Richtlinien freiwillig einzuhalten.
Besonders das Ziehen von Nmin-Proben auf den betroffenen Flächen kann nützlich sein. Diese Proben liefern wertvolle Informationen für die Düngeplanung und können helfen, im Falle von Kontrollen vorbereitet zu sein.
Langfristige Planung trotz Unsicherheit
Trotz der aktuellen Lockerungen wird empfohlen, doppelte Düngebedarfsermittlungen zu erstellen. Dies könnte wichtig sein, wenn das Bundesverwaltungsgericht ein endgültiges Urteil spricht oder zukünftige Prüfungen stattfinden. Ein solches Vorgehen stellt sicher, dass Landwirte auf mögliche Änderungen in der rechtlichen Lage vorbereitet sind.
Es bleibt wichtig, das Regelwerk im Hinterkopf zu behalten, da auch Jahre später noch Überprüfungen stattfinden könnten. Eine sorgfältige Dokumentation und Planung bietet daher nicht nur gesetzlichen Schutz, sondern trägt auch zur nachhaltigen Bewirtschaftung bei.
