In Niedersachsen gibt es seit 2016 spezifische Richtlinien für das Enthornen von Kälbern, die nun durch einen aktualisierten Runderlass weiter verfeinert wurden. Diese Vorschriften erlauben das betäubungslose Enthornen nur unter bestimmten Bedingungen, speziell bei Kälbern unter sechs Wochen. Voraussetzung ist die Verabreichung eines Sedativums und eines mindestens 24 Stunden wirksamen Schmerzmittels vor dem Eingriff. Diese Anforderungen wurden vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hervorgehoben.
Tierschutzrechtliche Rahmenbedingungen
Die Grundlage für diese Regelungen bildet das Tierschutzgesetz in Verbindung mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Da das betäubungslose Enthornen eine Ausnahme im Tierschutzrecht darstellt, müssen Landwirte strenge Vorgaben einhalten. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Prozedur fachgerecht durchgeführt wird und alles unternommen wird, um das Leiden der Tiere zu minimieren.
Erweiterte Anforderungen an Fachwissen
Der neue Erlass präzisiert auch die Anforderungen an die Sachkunde der ausführenden Personen. Landwirte gelten als sachkundig, wenn sie ihre Ausbildung auf einem Betrieb absolviert haben, der regelmäßig Kälber enthornt. Dies trifft auch auf den Abschluss als Tierwirt in der Fachrichtung Rinderhaltung zu. Personen ohne diesen Hintergrund müssen ihre Qualifikation auf Anfrage bei der zuständigen Behörde nachweisen, zum Beispiel durch eine Schulung unter tierärztlicher Aufsicht. Für Kälber über sechs Wochen ist eine Betäubung durch einen Tierarzt zwingend erforderlich.
Zukünftige gesetzliche Entwicklungen
Miriam Staudte, die niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, erwägt eine Rückkehr zur Diskussion um Änderungen im Bundestierschutzgesetz aus einer vorherigen Legislaturperiode. Diese Änderungen könnten eine altersunabhängige Pflicht zur tierärztlichen Betäubung beim Enthornen vorschreiben.
