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Neue Gesetzesinitiativen zur Beschleunigung der Energiewende

In den letzten Tagen hat die Bundesregierung mehrere neue Gesetzesinitiativen zur Beschleunigung der Energiewende vorgestellt. Diese zielen darauf ab, die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von Kohlendioxid sowie den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft zu fördern. Gleichzeitig wird die Unterstützung von Bürgerenergieprojekten verbessert.

Änderungen im Kohlendioxid-Speicherungsgesetz

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG), um die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten zu kommerziellen Zwecken zu ermöglichen. Bislang erlaubte das Gesetz nur die Speicherung zu Forschungszwecken. Nun soll ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen geschaffen werden, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und klare Verfahrensregeln für den Transport von Kohlendioxid festzulegen.

Zusätzlich soll die Errichtung von Kohlendioxidspeichern im industriellen Maßstab ermöglicht werden. Dies soll helfen, die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen und die Energiewende voranzutreiben.

Förderung der Wasserstoffwirtschaft

Ein weiteres Gesetz zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von Wasserstoff zu beschleunigen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff sollen verbessert werden. Dazu gehören Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungen, verkürzte Instanzenwege und beschleunigte Eilverfahren.

Projekte im Bereich der Wasserstoffwirtschaft sollen als von überragendem öffentlichem Interesse eingestuft werden, um ihre Genehmigung zu erleichtern. Dies unterstreicht die Bedeutung von Wasserstoff für die Transformation der Industrie und des Verkehrssektors sowie für den Umbau des Energiesystems.

Unterstützung von Bürgerenergieprojekten

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) verbessert seine Förderung von Bürgerenergieprojekten im Bereich Windenergie an Land. Eine neue Förderrichtlinie, die ab dem 1. Juli 2024 gilt, erhöht die Förderhöchstgrenze auf 300.000 Euro pro Projekt und senkt die Anforderungen an die Antragsteller. Nun reicht eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen aus, um gefördert zu werden.

Die Rückzahlungsbedingungen der Zuwendungen werden ebenfalls vereinfacht. Diese Maßnahmen sollen die Beteiligung der Bürger an der Energiewende fördern und die Akzeptanz für Windenergieprojekte erhöhen.

Initiative „Nutzen statt Abregeln 2.0“

Die Bundesnetzagentur hat Kriterien für die Teilnahme an der Maßnahme „Nutzen statt Abregeln 2.0“ festgelegt. Diese Initiative soll verhindern, dass erneuerbare Energieanlagen abgeregelt werden müssen, weil die Stromnetze überlastet sind. Stattdessen soll der Strom genutzt werden, wenn eine zusätzliche Stromnachfrage besteht, die die Netzengpässe entlastet.

Ab dem 1. Oktober 2024 starten die Übertragungsnetzbetreiber TenneT, Amprion, 50Hertz und TransnetBW eine zweijährige Erprobungsphase. Parallel dazu wird ein Ausschreibungsverfahren entwickelt. Ab dem 1. April 2025 können auch Verteilnetzbetreiber das Instrument anwenden.

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