Landwirte stehen vor Herausforderungen bei der Integration von Batteriespeichern in ihren Betrieben, da neue gesetzliche Regelungen für Unklarheiten sorgen. Die geplanten Erleichterungen für den Bau von Batteriespeichern im Außenbereich sind zwar grundsätzlich positiv, doch die Länder fordern Nachbesserungen, um klare Richtlinien zu schaffen.
Kritik an unklaren Regelungen
Der Bundesrat unterstützt die neuen Bestimmungen, hat jedoch in einer Entschließung betont, dass zentrale Punkte im Baugesetzbuch präziser formuliert werden müssen. Insbesondere der Begriff des „räumlich-funktionalen Zusammenhangs“ bleibt für viele Landwirte und Genehmigungsbehörden vage. Dies erschwert die Planung und Realisierung von Projekten, da unklar bleibt, wie eng ein Batteriespeicher mit einer erneuerbaren Energieanlage verbunden sein muss.
Anforderungen an Batteriespeicher
Um von den neuen Bestimmungen profitieren zu können, müssen Batteriespeicher eine Leistung von mindestens 1 MW aufweisen. Die Privilegierung gilt nur unter der Bedingung eines engen räumlichen Zusammenhangs mit einer bestehenden oder geplanten erneuerbaren Anlage. Alternativ kann ein Speicher ohne direkte Verbindung privilegiert werden, wenn er sich innerhalb eines 200-Meter-Radius zu einem Umspannwerk befindet oder an einem Kraftwerk mit mindestens 50 MW Leistung errichtet wird. Diese Ausnahme sorgt jedoch für zusätzliche Unsicherheit unter den Landwirten.
Forderung nach klaren Leitplanken
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Interpretation des § 35 Absatz 1 Nummer 11 BauGB. Einige befürchten, dass dieser Passus so verstanden werden könnte, dass erst eine bestehende Erneuerbare-Energien-Anlage vorhanden sein muss, bevor der Speicher genehmigt werden kann. Der Bundesrat plädiert daher dafür, dass auch eine gleichzeitige Genehmigung möglich sein sollte, um flexibler auf die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Betriebe eingehen zu können.
Unklare 200-Meter-Regelung
Die Regelung des maximalen Abstands von 200 Metern zu Umspannwerken wirft weitere Fragen auf. Für Landwirte ist unklar, ob ihre Vorhaben komplett innerhalb dieser Grenzen liegen müssen oder ob es Spielraum gibt. Zudem könnte es hier Konkurrenzsituationen bei Ausbauplänen geben.
Zukünftige Entwicklungen und Erwartungen
Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung zeitnah konkrete energierechtliche Leitlinien, die den Zubau von Speichern stärker netzdienlich gestalten sollen. Für landwirtschaftliche Betriebe wäre dies ein entscheidender Schritt hin zu mehr Planungs- und Investitionssicherheit bei der Nutzung erneuerbarer Energien.
