Die bayerische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Wind- und Solarprojekten auf den Weg gebracht. Der Entwurf wurde am 8. Oktober vom Kabinett beschlossen und tritt nun in die Phase der Verbändeanhörung ein.
Mit dieser Regelung möchte die Landesregierung die Zustimmung zur Energiewende stärken und somit die Chancen für den Erfolg von Windkraft- und Solaranlagenprojekten verbessern. Eine gesetzlich festgelegte finanzielle Beteiligung wird eingeführt. Die Betreiber der neuen Anlagen sind verpflichtet, mit allen qualifizierten Gemeinden finanzielle Vereinbarungen zu treffen. Dies betrifft bei Windkraftanlagen alle Gemeinden in einem Radius von 2,5 Kilometern rund um die Anlage und bei Solarfreiflächenanlagen die Gemeinden, in denen sich die Anlagen befinden. Auch die dort ansässigen Bürger werden in die Beteiligung einbezogen.
Die Pflicht zur finanziellen Beteiligung betrifft alle genehmigungspflichtigen Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe sowie Solarfreiflächenanlagen mit mehr als 5 Megawatt installierter Leistung.
Im Gesetzentwurf sind auch die Mindestbeteiligungswerte festgelegt. Der Vorschlag des Projektträgers muss eine finanzielle Beteiligung von 0,3 Cent pro Kilowattstunde vorsehen, wovon 0,2 Cent an die Gemeinden und 0,1 Cent an die Anwohner gehen sollen.
Die Möglichkeiten zur Beteiligung sind vielfältig und reichen von direkten Anteilen an der Projektgesellschaft bis zu finanziellen Beteiligungen über Anlageprodukte. Dies ermöglicht individuell angepasste Lösungen vor Ort.
Nach Berechnungen des bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger könnte bei einer modernen 5-Megawatt-Windenergieanlage, die jährlich etwa 2.000 Volllaststunden erreicht, eine jährliche Beteiligungssumme von 30.000 Euro entstehen, von der 20.000 Euro auf die Gemeinden und 10.000 Euro auf die Einwohner entfallen würden. Für eine gleich große Solarfreiflächenanlage mit 1.000 Volllaststunden pro Jahr läge die Gesamtsumme bei 15.000 Euro jährlich.