Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Geflügelhaltung in Deutschland bringen für die Landwirte positive Nachrichten. Der Bundesrat hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, die rückwirkend höhere Entschädigungen für Geflügelhalter vorsieht, deren Tiere aufgrund der Geflügelpest gekeult werden mussten. Diese Anpassung tritt ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft und erhöht die mögliche Entschädigung von bisher maximal 50 Euro auf nunmehr 110 Euro pro Tier.
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
Obwohl diese Maßnahme die Länderhaushalte belastet, geht die Bundesregierung von nur einer „sehr geringfügigen“ finanziellen Belastung aus. Dennoch könnte dies zu einem leichten Anstieg der Beiträge zur Tierseuchenkasse führen. Die Bayerische Tierseuchenkasse hat jedoch klargestellt, dass es bisher keinen Fall gegeben hat, bei dem der gemeine Wert eines gekeulten Tieres den bisherigen Höchstsatz überschritten hätte.
Gesetzgebung und Herausforderungen
Der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz bereits kurz vor Weihnachten verabschiedet. Im Gesetz wird auf den Druck hingewiesen, unter dem die Tierhalter aufgrund der grassierenden Geflügelpest stehen. Gleichzeitig entfällt die Entschädigung für Rauschbrand künftig aus europarechtlichen Gründen.
Verzögerung bei der Kennzeichnungspflicht
Eine weitere wichtige Entscheidung betrifft das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Die Einführung dieses Gesetzes wurde auf den 1. Januar 2027 verschoben. Die Bundesländer forderten den Bund auf, zentrale Kritikpunkte auszuräumen und betonten dabei die Notwendigkeit einer praxistauglichen und bürokratiearmen Umsetzung. Zudem solle auch ausländische Ware in die Kennzeichnung einbezogen werden.
- Höhere Entschädigungen für gekeulte Tiere beschlossen
- Niedrige finanzielle Belastung erwartet
- Kennzeichnungspflicht verschoben und erweitert
Mit diesen Maßnahmen zeigt sich ein konstruktiver Ansatz zur Unterstützung der Geflügelhalter in Zeiten von Tierseuchen, während gleichzeitig eine Balance zwischen bürokratischen Anforderungen und praktischen Lösungen angestrebt wird.
