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Meldepflicht 2026: Was Betriebe über Wirtschaftsdünger wissen müssen

Ab dem Jahr 2026 unterliegen alle Betriebe in Deutschland, die Wirtschaftsdünger bewegen oder weitergeben, einer strengeren Melde- und Dokumentationspflicht. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Registrierung und den Transport von Wirtschaftsdüngern, wie sie in der bundesweit gültigen „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern“ festgeschrieben sind.

Anforderungen an Abgeber und Empfänger

Unternehmen, die Wirtschaftsdünger erst zum ersten Mal weitergeben wollen, müssen sich vorab bei der zuständigen Landesbehörde registrieren. Die erforderlichen Formulare stehen online zur Verfügung und können in vielen Bundesländern auch elektronisch eingereicht werden. Diese Pflicht zur Registrierung betrifft sowohl Abgebende als auch Empfangende.

Transport und Dokumentation

Wenn ein Lohnunternehmer mit dem Transport der Gülle beauftragt wird, sind detaillierte Aufzeichnungen erforderlich. Diese Aufzeichnungspflicht stellt sicher, dass alle Transaktionen nachvollziehbar sind. Digitale Lösungen erleichtern diesen Prozess erheblich und sind in zahlreichen Regionen verfügbar.

Zudem müssen Abgebende, Empfangende und Transporteure gewährleisten, dass alle Transportdokumente im Falle einer Kontrolle sowohl schriftlich als auch digital bereitgestellt werden können.

Änderungen bei den Dokumentationsvorgaben

In einigen Bundesländern gibt es im Vergleich zum Vorjahr Änderungen bezüglich der Vorschriften zur Dokumentation. Eine aktualisierte Übersicht zeigt für jedes Bundesland die spezifischen Regelungen sowie die Fristen zur Erfüllung der Meldepflicht für das Jahr 2026 auf. Neue Bestimmungen sind deutlich markiert, um die Einhaltung am jeweiligen Standort zu erleichtern.

  • Baden-Württemberg & Bayern: Downloads verfügbar
  • Berlin & Brandenburg: Downloads verfügbar
  • Bremen & Hamburg & Hessen: Downloads verfügbar
  • Mecklenburg-Vorpommern: Downloads verfügbar
  • Niedersachsen: Downloads verfügbar
  • Nordrhein-Westfalen & Rheinland-Pfalz: Downloads verfügbar
  • Saarland & Sachsen & Sachsen-Anhalt: Downloads verfügbar
  • Schleswig-Holstein & Thüringen: Downloads verfügbar

Letztendlich sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, den Umgang mit Wirtschaftsdüngern transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten sowie Umweltauflagen effizienter umzusetzen.

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