In einer überraschenden Wendung ermöglichte die grüne Umweltministerin Österreichs, Leonore Gewessler, den Weg für das EU-Naturwiederherstellungsgesetz (NRL). Dank interner Regierungsabsprachen fand das Gesetz im EU-Umweltrat in Luxemburg die notwendige qualifizierte Mehrheit. Zuvor hatte bereits das EU-Parlament im vergangenen November zugestimmt.
Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer reagierte scharf auf die Zustimmung seiner Umweltministerin. Er kündigte an, eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen und Gewessler wegen Amtsmissbrauchs anzuzeigen. Insgesamt stimmten 20 Staaten dem Kompromiss zum NRL zu, sechs Länder waren dagegen und Belgien enthielt sich der Stimme.
Das Naturwiederherstellungsgesetz verpflichtet die EU-Staaten, bis 2030 mindestens 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresflächen zu renaturieren. Bis 2050 sollen sämtliche Ökosysteme vollständig wiederhergestellt sein. Zusätzlich sollen bis 2030 30% der Habitate, insbesondere in Schutzgebieten wie Natura 2000, in einen guten Zustand überführt werden.
Unter besonderen Umständen bietet das Gesetz eine „Notbremse“, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Für torfreiche Moore gilt, dass bis 2030 mindestens ein Drittel renaturiert und 25% wiedervernässt werden müssen.
Trotz der umfassenden Vorgaben gibt es für Landwirte keine verpflichtenden Auflagen durch das EU-Recht. Wie die Nationalstaaten die Vorgaben des NRL umsetzen werden, bleibt abzuwarten, da das Gesetz keine zusätzlichen Finanzmittel vorsieht.