Im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat eine deutliche Mehrheit für die Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) gestimmt, womit Patente auf diese Technologien weiterhin möglich sind. Die Abstimmung erfolgte fast zwei Monate nach einer vorläufigen Einigung im Trilog-Verfahren und endete mit 59 Befürwortern, 24 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen.
Gleichstellung von NZT-Pflanzen und konventionellen Sorten
Die Vereinbarung sieht vor, dass Pflanzen der Kategorie 1, die durch Neue Züchtungstechniken entstanden sind, den traditionellen Zuchtmethoden gleichgestellt werden. Nationale Behörden müssen vor der Markteinführung prüfen, ob eine Pflanze dieser Kategorie zugeordnet werden kann. Nachkommen dieser Pflanzen sind jedoch von weiteren Kontrollen ausgenommen.
Laut dem Vorschlag der Europäischen Kommission ist keine Kennzeichnungspflicht für Produkte aus Kategorie-1-Pflanzen vorgesehen, außer bei Saatgut und anderem Vermehrungsmaterial. Diese Ausnahme soll es ermöglichen, Lieferketten ohne NZT-Produkte sicherzustellen.
Ausschlussliste für bestimmte Merkmale
Es wird eine Liste von Merkmalen geben, die Pflanzen von der Kategorie 1 ausschließen. Dazu gehören Eigenschaften wie Herbizidtoleranz oder die Fähigkeit zur Produktion insektizider Substanzen, die häufig bei gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu finden sind. Solche Pflanzen werden in Zukunft unter Kategorie 2 fallen.
Pflanzen der Kategorie 2 unterliegen den bestehenden GVO-Gesetzen, einschließlich Zulassungspflichten, Rückverfolgbarkeit und einer obligatorischen Kennzeichnungspflicht. Diese Einordnung betrifft Pflanzen mit komplexeren oder weniger natürlichen Genomveränderungen.
Patentregelungen durch Biotechnologierichtlinie
Die ungelösten Fragen rund um Patente sollen durch die EU-Biotechnologierichtlinie adressiert werden. Züchter müssen bei der Registrierung ihrer NZT-Pflanzen Informationen über bestehende oder beantragte Patente bereitstellen. Diese Informationen sollen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank erfasst werden.
Zuchtunternehmen können zudem freiwillig angeben, ob sie bereit sind, Lizenzen zu fairen Bedingungen anzubieten, was die Nutzung patentierter Pflanzen erleichtern könnte.
Formelle Hürden bis zur endgültigen Entscheidung
Nach der Trilog-Einigung muss das Europäische Parlament seine Position erneut bestätigen. Da diese bereits feststand, bevor die Europawahlen 2024 anstehen, muss auch der Rat das Abkommen in zweiter Lesung billigen. Die abschließende Zustimmung erfolgt durch den Umweltausschuss und das Plenum des Europaparlaments. Es sind keine inhaltlichen Änderungen mehr geplant.
